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Übergabe nach fristloser Kündigung

 
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zocker
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Anmeldungsdatum: 20.12.2004
Beiträge: 284

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 13:37    Titel: Übergabe nach fristloser Kündigung Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Mietverhältnis wird von Vermieterseite fristlos gekündigt. Es handelt sich um Büroräume. Die Mieterin hat untervermietet.
Frage 1: Wie schnell kann der Vermieter die Räumung erzwingen?
Frage 2: Greift das Vermieterpfandrecht auf die Untermieter durch?
_________________
Fiat iustitia et pereat mundus
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Solange bis er einen Räumungstitel hat, dies wird wohl eine Weile dauern. Je nach dem wieviel die Gerichte zu tun haben. Kann bis zu 15 Monaten dauern.
2.) Nein, das Pfandrecht gilt nur gegen die Sachen des Mieters.
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