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Verfasst am: 29.09.05, 13:37 Titel: Übergabe nach fristloser Kündigung
Folgender Fall:
Mietverhältnis wird von Vermieterseite fristlos gekündigt. Es handelt sich um Büroräume. Die Mieterin hat untervermietet.
Frage 1: Wie schnell kann der Vermieter die Räumung erzwingen?
Frage 2: Greift das Vermieterpfandrecht auf die Untermieter durch? _________________ Fiat iustitia et pereat mundus
1.) Solange bis er einen Räumungstitel hat, dies wird wohl eine Weile dauern. Je nach dem wieviel die Gerichte zu tun haben. Kann bis zu 15 Monaten dauern.
2.) Nein, das Pfandrecht gilt nur gegen die Sachen des Mieters.
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