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Größere Wohnung trotz Bezug von Sozilahilfe?

 
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esperanza
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 13:44    Titel: Größere Wohnung trotz Bezug von Sozilahilfe? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage in diesem Forum richtig bin, aber ich versuche es mal...

Ich bestreite meinen Lebensunterhalt durch den Bezug von Sozialhilfe. Zur Zeit bewohne ich zusammen mit meinen 2 minderjährigen Töchtern eine 3-Zimmerwohnung. Nun möchte ich sehr gern mit meinem berufstätigen Freund zusammenziehen. Ich habe bereits eine passende 4-Zimmerwohnung gefunden und den MIetvertrag, welcher ausschließlich auf meinen Namen läuft, unterschrieben.

Bisher habe ich das Sozialamt nicht informiert. Die neue Wohnung hat eine Warmmiete in Höhe von € 700,-- - die bisherige Wohnung hatte eine Miete von € 500,--

Kann mir hier bitte jemand sagen, was jetzt im schlimmsten Fall passieren kann, wenn ich das Sozialamt über den bevorstehenden Umzug informiere? Es ist selbstverständlich so, dass mein Freund sich an den höheren Mietkosten beteiligen wird, dem Sozialamt sollen auf gar keinen Fall höhere Kosten als für die bisherige Wohnung entstehen . Mein Freund hat allerdings auch Unterhaltsverpflichtungen und beteiligt sich zwar an der Miete, kann jedoch nicht für meinen Lebensunterhalt und den meiner Töchter sorgen.

Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich ein wenig "blauäugig" den Mietvertrag unterschrieben habe, ohne eine Genehmigung beim Sozialamt einzuholen.

Darf mir das Sozialamt den Zusammenzug mit meinem Freund in eine größere Wohnung verwehren, ohne dass ihnen dadurch höhere Kosten enstehen?

Ich würde mich über Hilfe und Tipps sehr freuen.

Viele Grüße

Esperanza
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 13:51    Titel: Re: Größere Wohnung trotz Bezug von Sozilahilfe? Antworten mit Zitat

esperanza hat folgendes geschrieben::

Darf mir das Sozialamt den Zusammenzug mit meinem Freund in eine größere Wohnung verwehren, ohne dass ihnen dadurch höhere Kosten enstehen?


Den Umzug kann Ihnen das Sozialamt sicherlich nicht verbieten. Die Frage ist jedoch, ob Sie nach dem Zusammenziehen mit Ihrem Freund überhaupt noch Sozialhilfe bekommen.
Wenn ich richtig informiert bin, wird das Einkommen Ihres Freundes mitgerechnet, da Sie ab dem Zusammenzug eine "Bedarfsgemeinschaft" bilden.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wird das Sozialamt nicht informiert und die bekommen es mit. Dann wird die Sozialhilfe sofort gestrichen und die vorher ausgezahlten Beiträge zurück gefordert.
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