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Verfasst am: 29.09.05, 16:39 Titel: Keine Chance auf Mängelbeseitingung in eigener Hand?
Angenommen eine Wohnung ist fristgerecht zum 30.09.2005 gekündigt. Am 27.09.2005 hat eine Übergabe stattgefunden mit Übergabeprotokoll in dem steht. Neuer Mieter xy, Mietvertrag ab 01.10.2005, Fester Abnahmetermin: 27.09.05, Fester Übergabetermin: 27.09.2005.
Nun hat der Mieter durch Beakannte festgestellt, dass er eigentlich eine Fristsetzung für Schönheitsreparaturen und Mängelbeseitigung hätte bekommen müssen, damit er die Chance bekommt die Wohnung zu machen, aber das war nicht der Fall.
In der Kündigungsbestätigung steht nichts von Fristsetzung drin. Jetzt wurde am 27.09.2005 eine Abnahme gemacht und es sind Mängel festgestellt worden, aber es hat schon eine Schlüsselübergabe stattgefunden.
Der Nachmieter hat den Mieter angerufen und gesagt, dass er die Wohnung erst beziehen kann bis die Mängel beseitigt sind und er schon Miete zahlt.
Da der Mieter nicht darüber in Kenntnis war, dass er eine Fristsetzung seiten des Vermieters bekommt, ist der Mieter erst vor zwei Wochen ausgezogen und hat anschließend die Wände gestrichen und die Wohnung gesäubert. Was noch fehlt sind die Fußleisten und die Türen, welche noch gestrichen werden müssten.
Der Feste Abnahmetermin und die Feste Übergabe war am 27.09.2005.
Hat der Vermieter noch Anspruch, dass da in der Wohnung etwas gemacht werden soll. Der Mieter hat ja nun keine Chance mehr die Mängel selbst auszuführen, weil die Schlüssel schon beim Nachmieter sind. Der Vermieter hat sich das doch nun selbst zu verschulden, weil er mit der Fristsetzung geschlafen hat, oder
Was kann der Mieter nun zu tun?
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