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Verfasst am: 29.09.05, 15:04 Titel: Ist folgende Klausel rechtens?
Hallo,
haltet ihr folgende Klausel im Mietvertrag für rechtens?
Fallen an den Installationsgegenständen für Elektrizität (…), Wasser (Wasserhähne,…) und Gas (…), Heiz- und Kocheinrichtungen (…), Schließeinrichtungen (…) soweit sie dem häugigen Zugriff des Mieters in seinem Bereich unterliegen, kleine Reparaturen an, so sind diese vom Vermieter vorzunehmen. Der Mieter hat ihm die entstandenen Kosten zu erstatten (bis 75€).
Ich finde der Mieter (ich) wird dadurch ungebührlich benachteiligt. So kann der VM z.B. immer die Reparatur an die 75€ treiben und womöglich mit dem Handwerkern "gemeinsame Sache" machen. Lästig finde ich es auch, wirklich jede Kleinigkeit dem VM mitteilen zu müssen.
Verfasst am: 29.09.05, 15:15 Titel: Re: Ist folgende Klausel rechtens?
katerchen hat folgendes geschrieben::
Lästig finde ich es auch, wirklich jede Kleinigkeit dem VM mitteilen zu müssen.
Müssen Sie ja nicht.
Es steht Ihne frei, selbst eine Handwerkerfirma zu beauftragen - natürlich auf eigene Rechnung.
Wenn man aber erwartet, daß ein anderer die Rechnung übernimmt, ist es wohl selbstverständlich, ihm diese Kleinigkeit vorher mitzuteilen.
Hallo Yvonne,
ich erwarte nicht, dass ein anderer die Rechnung übernimmt. Aktuelles Beispiel: Ein Wasserhahn ist unschön geworden. Ersetze ich ihn selbst, kostet mich das 17€ ((Wortsperre: Firma)) (das jetzige Modell ist einfache Qualität) und etwas Arbeit. Unterrichte ich hingegen den VM und er beauftragt einen Klempner wird's sicherlich 75€ kosten. Da ich bald ausziehe könnte sich so ein schönes Sümmchen zusammenläppern.
Meiner Meinung nach fehlt bei der Klausel die Höchstbelastung des Mieters pro Jahr.
Wie z.B. "bis 75€ pro Schadensfall, aber höchsten 8% der jährlichen Kaltmiete." _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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