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Versicherung kündigen

 
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JackMoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 20:12    Titel: Versicherung kündigen Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

schön das es auch solche Seiten gibt.

Stellen wir uns einmal vor, VN (Versicherungsnehmer) schließt mit VA (Versicherung A) 2 Verträge, eine Haftpflicht- und eine Hausratsversicherung ab.

Nach einigen Jahren wechselt VN den Wohnort und schließt mit VB (Versicherung B) einen neuen Vertag, der diesen Schutz bereits beinhaltet. Wohl wissend, dass die alten Verträge gekündigt werden müssen, tut er dies gerade noch rechtzeitig.

Die Außenstelle des VN hat inzwischen aber eine neue Adresse, sodass die Kündigung postwendend als "unzustellbar" im Briefkasten landet. VN telefoniert mit VA und erfragt dabei die neue Adresse. Kurz darauf geht wieder eine Kündigung auf reisen, diesmal per Einschreiben und soll am letzen Tag vor der 3 Monatsfrist bei VA eintreffen. Das tut sie auch, VN hat jedoch in der Eile vergessen zu unterschreiben (handschriftlich).

VA lacht sich ins Fäustchen und fordert die Beiträge für das Folgejahr.

Als VN Einzugsermächtigung entzieht, droht VA mit Inkasso und Gerichtsverfahren.

Wie sollte VN sich verhalten?

Kann VA für eine nicht erbrachte Leistung Geld einklagen?

Gruß JackMoon
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Die Außenstelle des VN...

was soll das bedueten? oder meinten sie "VA"?

aber egal, denn
eine kündigung ohne unterschrift hat keine wirkung.
das hat nichts mit "ins fäustchen lachen" zu tun...

tatsache ist: eine rechtswirksame kündigung lag rechtzeitig nicht vor, damit verlängert sich der vertrag wohl automatisch um ein jahr...

blöd, aber so ist es nunmal...


und, warum nicht erbrachte leistung? es besteht weiterhin versicherungschutz...und das ist in erster linie die leistung der versicherungsgesellschaft.
der VN kann sich nun an die versicherungsgesellschaft wenden, bei der er neue verträge abgeschlossen hat, und deren beginn um ein jahr verschieben...
_________________
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JackMoon
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, mein Fehler: natürlich VA.

Mit nicht erbrachter Leistung, meinte ich die Vollstreckung der Aussage "bei Zahlungsverzug erlischt der Versicherungsschutz".

Wenn VN also nicht zahlt, besteht für Ihn auch kein Versicherungsschutz. Wenn allerdings kein Versicherungsschutz mehr besteht, warum sollte VN dann jetzt noch zahlen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 06:54    Titel: Antworten mit Zitat

weil der versicherungschutz durch die zahlung wieder auflebt. (leider weiß man nicht wie weit die mahnung etc. schon vorangeschritten ist...)

damit schneidet sie VN u.u. ins eigene fleisch. natürlich wird der vertrag wohl durch die VA irgendwann gekündigt. theoretisch wäre auch mahnung und inkasso (und damit entsprechende gebühren) möglich, was aber eher selten gemacht wird...könnte aber auch passieren.

aber: bei der "neuen" versicherung muß VN auch angeben wer den vertrag gekündigt hat. machen sie dabei im antrag falsche angaben, also "vertrag wurde durch antragsteller gekündigt", verletzen sie ihre vorvertragliche anzeigepflicht. gibt VN an, dass der vertrag durch VA gekündigt wurde, fragt die neue versicherungsgesellschaft beim vorversicherer nach, warum. wenn sich dann rausstellt, dass der vertrag wegen nichtzahlung gekündigt wurde, nimmt man den antrag u.u. nicht an...kunden die nicht zahlen (warum auch immer) mag man auch bei der versicherung nicht so gern.
_________________
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen muß ich talla recht geben. Die fristgerechte Kündigung ist eigentlich unwirksam, da die Unterschrift fehlte. Da Versicherung A die älteren Rechte besitzt, hat Versicherung B das nachsehen. Zumindest für 1 Jahr. Auch in den anderen Punkten stimme ich mit talle überein.

Auf der anderen Seite weiß man aber auch nicht wie ein Gericht entscheiden würde. Allein die Tatsache das eine unwirksame Kündigung bei Versicherung A eingegangen ist, würde bedeuten das Versicherung A die Kündigung aufgrund des Formfehlers hätte vormerken können. Ob das aber alles in einem ordentlichen Verhältnis steht, wage ich zu bezweifeln. Wäre trotzdem mal nicht schlecht zu wissen, ob es einen solchen Fall schon mal gegeben hat.

Übrigens hat man im Schadensfall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Winken
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