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Beeinträchtigung wg. ungerechtfertigtem Creditreformeintrag

 
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Advokat83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Florenz

BeitragVerfasst am: 27.09.05, 18:22    Titel: Beeinträchtigung wg. ungerechtfertigtem Creditreformeintrag Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Folgender Sachverhalt:

A nimmt Leistungen von B in Anspruch. Anschließend bekommt eine Rechnung von B. Er bezahlt diese vollständig und kann dies auch per Kontoauszug nachweisen. Dennoch bekommt er einen Brief von der (Wortsperre: Firmenname), in dem er aufgefordert wird, den angeblich fälligen Betrag zu überweisen.
Die (Wortsperre: Firmenname) wird sicherlich einen Eintrag unter dem Namen des A anlegen. Er ist somit dort aktenkundig, was sich für den A bei zukünftigen Rechtsgeschäften nachteilig erweisen könnte.
Nun stellt sich die Frage, wie er weiter vorgehen sollte und insbesondere, ob und wenn ja welche, Möglichkeiten bestehen, diesen Eintrag rückstandslos löschen zu lassen.

Vielen Dank im voraus für sachkundigen Rat.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das genannte Unternehmen betreibt mehrere Dienstleistungen. Unter anderem wird es als Inkassobüro und Auskunfstei tätig.

Hier ist das Unternehmen als Inkassobüro tätig geworden. Da die Forderung nicht besteht, erübrigen sich weitere Schritte. Daher wird die Firma den Auftrag wahrscheinlich an B zurückgeben und den Vorgang als erledigt schliessen.

Die Firma ist nicht berechtigt, die Informationen aus diesem Vorgang für andere Zwecke als das Inkasso zu nutzen. Selbst wenn sie es täte, wäre dies für A unkritisch. Da keine offene Forderung bestand oder besteht, wäre die Information über diesen Sachverhalt kein Negativmerkmal.

Es besteht für A die Möglichkeit, von die Firma zu verlangen, mitzuteilen, was diese über A gespeichert hat und das Recht, die Löschung unrichtiger Daten oder Daten, die ohne Rechtsgrundlage gespeichert sind, löschen zu lassen.
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Es besteht für A die Möglichkeit, von die Firma zu verlangen, mitzuteilen, was diese über A gespeichert hat und das Recht, die Löschung unrichtiger Daten oder Daten, die ohne Rechtsgrundlage gespeichert sind, löschen zu lassen.


Das Problem könnte der (Wortsperre: Firmenname)-Bonitätsindex sein der sich möglicherweise durch das Tätigwerden in diesem Inkassofall verschlechtert haben könnte. Wie dieser Index nämlich genau ermittelt wird, das wird (Wortsperre: Firmenname) nämlich nicht sagen. Er ist aber in der Eigenauskunft enthalten die man auf Anfrage erhält.
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Advokat83
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Florenz

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an Karsten11und OS für das Feedback.
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