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Unentgeldliche Überlassung der Eigentumswohnung rechtlich ok

 
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SP007
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 21:14    Titel: Unentgeldliche Überlassung der Eigentumswohnung rechtlich ok Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ist es rechtlich okay, wenn man eine eigene Eigentumswohnung seinen Eltern unentgeldlich überlässt, oder ist man rechtlich verpflichtet einen Mietvertrag zu schliessen ?

Kennt sich jemand mit dem Thema aus?

Danke

Gruß
SP007
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 03:59    Titel: Antworten mit Zitat

Im mietrechtlichen Sinne sicherlich.

In anderen Rechtsgebieten z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht
sieht das anders aus.
Man kann z.B. eine ETW nicht von der Steuer absetzen und sie dann mietfrei überlassen
oder irgendwelche Hilfen beantragen weil man keine Miete einnimmt.

Dazu müßtest Du schon erklären wozu überhaupt ein Mietvertrag nötig ist
und dann am besten gleich im entsprechenden richtigen Forum anfragen.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
...Man kann z.B. eine ETW nicht von der Steuer absetzen und sie dann mietfrei überlassen oder irgendwelche Hilfen beantragen weil man keine Miete einnimmt..

Doch. Man bekommt Eigenheimzulage. Anstelle von Afa und Steuervorteilen (bei Vermietung) bekommt man bei kostenloser Überlassung an Angehörige Eigenheimzulage samt Baukindergeld.
Falls der Anspruch auf EH-Zul. bereits verbraten ist oder wenn man über der Einkommensgrenze liegt, dann könnte man auch zur halben Miete (bzw. seit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz sollten es mindestens 58 % (?) der ortsüblichen Miete sein) an die Eltern vermieten. Wenn man mindestens die genannte, vom Finanzamt geforderte Mindestmiete nimmt, dann kann man die üblichen Abschreibungen steuerlich nutzen. Ist die Mieteinnahme unter der genannten Grenze, dann verliert man den Steuervorteil.
MfG
Lucky
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