Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.09.05, 21:14 Titel: Unentgeldliche Überlassung der Eigentumswohnung rechtlich ok
Hallo zusammen,
ist es rechtlich okay, wenn man eine eigene Eigentumswohnung seinen Eltern unentgeldlich überlässt, oder ist man rechtlich verpflichtet einen Mietvertrag zu schliessen ?
In anderen Rechtsgebieten z.B. Steuerrecht, Verwaltungsrecht
sieht das anders aus.
Man kann z.B. eine ETW nicht von der Steuer absetzen und sie dann mietfrei überlassen
oder irgendwelche Hilfen beantragen weil man keine Miete einnimmt.
Dazu müßtest Du schon erklären wozu überhaupt ein Mietvertrag nötig ist
und dann am besten gleich im entsprechenden richtigen Forum anfragen.
...Man kann z.B. eine ETW nicht von der Steuer absetzen und sie dann mietfrei überlassen oder irgendwelche Hilfen beantragen weil man keine Miete einnimmt..
Doch. Man bekommt Eigenheimzulage. Anstelle von Afa und Steuervorteilen (bei Vermietung) bekommt man bei kostenloser Überlassung an Angehörige Eigenheimzulage samt Baukindergeld.
Falls der Anspruch auf EH-Zul. bereits verbraten ist oder wenn man über der Einkommensgrenze liegt, dann könnte man auch zur halben Miete (bzw. seit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz sollten es mindestens 58 % (?) der ortsüblichen Miete sein) an die Eltern vermieten. Wenn man mindestens die genannte, vom Finanzamt geforderte Mindestmiete nimmt, dann kann man die üblichen Abschreibungen steuerlich nutzen. Ist die Mieteinnahme unter der genannten Grenze, dann verliert man den Steuervorteil.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.