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Verfasst am: 30.09.05, 11:38 Titel: Darf mir ein Lieferant verbieten weitere Händler zu beliefer
Hallo,
ich schildere hier mal einen Fall und würde dazu gerne Ihre Meinung wissen, ob dies überhaupt zulässig, wenn nicht sogar sittenwidrig ist:
Händler A vertreibt Produkt X. Dieses Produkt X bezieht er durch Großhändler und nicht direkt beim Hersteller. Zum Bezug des Pruduktes X forderte der Großhändler einen Vertriebspartnervertrag in dem der Passus enthalten ist, daß ein weiterverkauf dieser Produkte an weitere Händler nicht gestattet ist.
Sollte der Händler diesen weg trotzdem einschlagen, so wird Ihm bei Mißachtung dieses Vertrages eine Strafe von 100.00 pro Einzelfall in Rechnung gestellt.
Ebenso ist dort enthalten, daß die Produkte X in einem Zeitraum von 3 monaten zu vermarkten sind, ansonsten würde eine Gebühr von 30.00 Euro pro Fall belastet.
Ihre Meinung zu dieser Situation ist mir sehr wichtig.
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 5 Wohnort: London
Verfasst am: 30.09.05, 18:10 Titel: Re: Darf mir ein Lieferant verbieten weitere Händler zu beli
volkere hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich schildere hier mal einen Fall und würde dazu gerne Ihre Meinung wissen, ob dies überhaupt zulässig, wenn nicht sogar sittenwidrig ist:
Händler A vertreibt Produkt X. Dieses Produkt X bezieht er durch Großhändler und nicht direkt beim Hersteller. Zum Bezug des Pruduktes X forderte der Großhändler einen Vertriebspartnervertrag in dem der Passus enthalten ist, daß ein weiterverkauf dieser Produkte an weitere Händler nicht gestattet ist.
Sollte der Händler diesen weg trotzdem einschlagen, so wird Ihm bei Mißachtung dieses Vertrages eine Strafe von 100.00 pro Einzelfall in Rechnung gestellt.
Ebenso ist dort enthalten, daß die Produkte X in einem Zeitraum von 3 monaten zu vermarkten sind, ansonsten würde eine Gebühr von 30.00 Euro pro Fall belastet.
Ihre Meinung zu dieser Situation ist mir sehr wichtig.
Vielen Dank im voraus.
Ciao Volker
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Hallo,
der Passus enthalten ist, daß ein weiterverkauf dieser Produkte an weitere Händler nicht gestattet ist, erscheint mir unvollständig.
Es ist möglich das der Hersteller oder Großhändler untersagt die Ware an Wiederverkäufer zu verkaufen. Bei allen großen Automobile-Herstellern ist dies üblich.
Jedoch kann nicht untersagt werden dies an andere Firmen oder Händler zu verkaufen wenn dies zum Eigenbedarf ist.
Vertragesstrafe ist durchaus üblich.
Der letzte Passus erschein mir sonderbar, da Sie mit Ihren Eigentum machen und tun können was Sie wollen.
Falls Sie die Ware erst bezahlen müssen nach dem Sie verkauft haben wäre dies allerdings wieder anders ....in diesen Fall erscheint mir aber sinnvoller wenn dies über einen festen Zinssatz geregelt wird und nicht über eine Pauschalbetrag.
bitte machen Sie sich doch einmal Gedanken über die Zitier-Funktion. Den gesamten Beitrag zu zitieren macht keinen Sinn.
Vertriebsvereinbarungen im Sinne von Knebelverträgen sind in der Wirtschaft durchaus üblich und nicht sittenwidrig, solange die Geschäftspartner in etwa gleichwertig sind. Dies ist eben ein Ausfluss der Vertragsfreiheit.
Etwas anderes ist es, wenn die Abhängigkeit eines Vertragspartners ausgenutzt wird. Dies ist aber im Einzelfall zu beurteilen.
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