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Grossbrand wegen Toaster

 
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jikja
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Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 12:37    Titel: Grossbrand wegen Toaster Antworten mit Zitat

Die dachgeschosswohnung meiner Mutter ist verbrannt.
Ausloeser des Brands war wahrscheinlich der Toaster, auch wurde diese vermutung( zuletzt benutztes elektr. geraet) durch die Kripo bestaetigt. meine Mutter hat sich ihr Toastbrot gemacht und ist dann ins Bad gegangen. nach einiger Zeit hoerte sie den Rauchwarner in Ihrem wohnzimmer. So bemerkte sie den Brand und versuchte mit einem feuerloescher zu loeschen. Sie bemerkte wegen der starken rauchentwicklung in der kueche jedoch die siinnlosigkeit ihres versuches und wollte die feuerwehr alamieren. Danach hat sie keine erinnerung meh, erst wieder als sie im feuerwehrauto mit ihrem telefon sass.
Meine mutter ihat eine hausrat, haftpflicht, sowie das haus eine gebaeudeversicherung.
besteht die gefahr, das die gebaeudeversicherung ihren schaden nicht bezahlt, wer ist fuer die kueche und das bad verantwortlich.
die Hausrat hat sich mit meiner Mutter schon nach 4 tagen in einen vergleich geschlossen, der ca. 50 % der Versicherungssumme betraegt. ...
wie sollen wir uns verhalten, wo liegen die geahren und wo bekommen wir die beste rechtsberatung in Berlin (Rechtschutzversicherung vorhanden)
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenden Sie sich an die zugelassene Versicherungsberaterin Susanne Haid.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

...und zahlen 200 eur beratungsgebühren, oder wie sind die aktuellen tarife? ein versicherungsberater bietet keine rechtsberatung. wenn es um den abschluß einer versicherung geht, dann kann man da sein geld hinbringen, aber im schadenfall scheint man dort nicht wirklich gut beraten...

ich versteh nun das problem nicht. gibt es irgendwelche schwierigkeiten bei der abwicklung mit den versicherungen?

die hausratversicherung hat wohl schon den schaden sogut wie beglichen. die hausratversicherung hätte definitv keinem vergleich in einer solchen höhe zugestimmt, wenn grobe fahrlässigkeit oder irgendwas anders vorliegen würde, wo sich die versicherung "herausreden" könnte....

und die gebäudeversicherung kümmert sich nun um die gebäudeschäden. das wird natürlich etwas länger dauern, solche sanierungsarbeiten sind aufwändig.

da zwischen gebäudeversicherung und hausratversicherung kein unterschied besteht, ausser das eben einmal das gebäude und im anderen fall der hausrat versichert gilt, wird die gebäudeversicherung den schadenfall sicher genauso problemlos abwickeln wie die hausratversicherung.

die haftpflichtversicherung wird sich um ggf. vorhanden schäden dritter kümmern.
nur sollten sie die haftplfichtversicherung unverzüglich informieren, sollten in irgendeiner form dritte geschädigt worden sein.

ich seh hier -nach dieser schilderung- keine schwierigkeiten. die entsprechenden versicherungen werden sicherlich regulierer/sachverständige vorbeischicken, entweder mit diesen oder mit dem sachbearbeiter bei der versicherung direkt den schadenfall besprechen. sollte es zu problemen kommen, besteht immer noch die möglichkeit, einen anwalt einzuschalten (denn nur ein anwalt kann eine tatsächliche rechtsberatung erbringen...)

edit:
ach ja, die rechtschutzversicherung:
sollte es zu problemen kommen, so übernimmt die rechtschutzversicherung die anwaltskosten. die gebühren, die sie an einen versicherungsberater zahlen, erstattet ihnen niemand...
_________________
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 06:28    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Talla,

Zugelassene Versicherungsberater bieten sehr wohl Rechtsberatung, denn dazu sind sie nach dem Rechtsberatungsgesetz ausdrücklich befugt.

Schauen Sie sich doch einmal das Rechtsberatungsgesetz an.

Sie können ihre Mandanten auch im Schadenfall vertreten. Übrigens werden die Honorare von Rechtsschutzversicherern in der Regel problemlos übernommen, hierzu kann ich Ihnen gerne Beispiele nennen.

Wem 200,-- Euro Beratungshonorar zuviel sind, dem steht es frei, sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu wenden.
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