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Ich habe seit einiger Zeit leichte finanzielle Probleme. D.h. auf meinem Konto
gibt es recht häufig Rücklastschriften.
Bzgl. der Rülas hat die Bank mir telefonisch mitgeteilt, dass die Häufigkeit der Rülas ein
Grund für eine Kündigung des Kontos sein könnte. Egal, ob durch die Rücklast das Konto wieder im Rahmen ist, oder nicht.
Jetzt meine Frage... stimmt das? Das würd bedeuten, ich hab einen Dispo von EUR 200.
Es kommt eine Lastschrift von 300->Rahmen überzogen. Lastschrift geht zurück, Konto wieder "im Reinen"->aufgrund relativer Regelmäßigkeit, Kündigung des Kontos?
Es wäre nett, wenn mir hier jemand Infos geben kann.
natürlich stimmt die Aussage der Bank. Sie sind verpflichtet, das Konto innerhalb des Limits zu führen. Wenn Sie darüber hinaus Überziehungen beanspruchen, machen Sie der Bank zusätzliche Arbeit. Die Bank muss Überziehungslisten bearbeiten, Rückgaben vornehmen, mit Ihnen telefonieren und Ihnen Briefe schreiben.
Und die damit verbundenen Kosten darf die Bank nicht einmal Ihnen in Rechnung stellen, sondern muss sie selbst tragen.
Würden Sie als Bank eine solche Geschäftsbeziehung weiterführen wollen? Ich nicht.
Also: Führen Sie das Konto ab sofort vereinbarungsgemäß. Und schimpfen Sie nicht auf die Bank, die sich bis jetzt sehr kulant gezeigt hat.
Übrigens: Ständige Überziehungen und Rückgaben sind ein klares Zeichen von finanziellen Problemen, die im Regelfall dazu führen, dass ein eventuell noch vorhandener Dispo gestrichen wird.
Sollte mein Beitrag den Verdacht erweckt haben, ich agitierte, aus den vorgenannten Gründen, gegen die Bank, so möchte ich zum Ausdruck bringen, dass ich im Gegenteil, das Verhalten der Bank als bisher äußerst kulant ansehe.
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn meinerseits das Kreditinstitut sehr strapaziert wurde, ich es aber schaffe, den Rahmen wieder einzuhalten? Wird das unbonitäre Verhalten, ähnlich wie bei Verbünden von Wirtschaftsauskunfteien, gespeichert und führt zu einer grundsätzlichen Negativbewertung des Kunden, bankintern?
Zweite Frage ist, wird der Kunde vor Auflösung des Disporahmens gewarnt, oder wird eine Auflösung zu sofort, ohne Aufforderung zur Kontoruckführung, durchgeführt?
Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn meinerseits das Kreditinstitut sehr strapaziert wurde, ich es aber schaffe, den Rahmen wieder einzuhalten? Wird das unbonitäre Verhalten, ähnlich wie bei Verbünden von Wirtschaftsauskunfteien, gespeichert und führt zu einer grundsätzlichen Negativbewertung des Kunden, bankintern?
"Bankintern" stehen derartige Kunden häufig auf der "Abschussliste", also sollten Sie sich nicht mehr allzu viel erlauben.
"Nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden" ist auch ein Grund für einen SCHUFA-Eintrag (lesen Sie doch mal Ihre SCHUFA-Klausel), was aber nicht heißt, daß die Bank jedes nicht vertragsgemäße Verhalten des Kunden gleich an die SCHUFA melden muß.
fontanelle hat folgendes geschrieben::
Zweite Frage ist, wird der Kunde vor Auflösung des Disporahmens gewarnt, oder wird eine Auflösung zu sofort, ohne Aufforderung zur Kontoruckführung, durchgeführt?
Das kann die Bank halten, wie sie möchte (je nachdem wie kundenfreundlich die jeweilige Bank ist).
Jede Veränderung in der Kreditwürdigkeit des Kunden (und häufige Überziehungen sind ein starkes Anzeichen für eine Verschlechterung der Liquidität) kann die Bank zum Anlaß nehmen, einen bestehenden Dispositionskredit ohne Vorwarnung und ohne Frist zu kürzen oder ganz zu kündigen.
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