Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Begehungstermin für den Vermieter und potenzielle Mieter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Begehungstermin für den Vermieter und potenzielle Mieter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Redcat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 14:48    Titel: Begehungstermin für den Vermieter und potenzielle Mieter Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe meine Wohnung zum 1. November gekündigt. Jetzt möchte meine Mietverwaltung von mir Termine, an denen sie mit potenziellen neuen Mietern die Wohnung besichtigen können. Soweit ich weiß, brauche ich jedoch nur bei "Gefahr in Verzug" (z.B. Wasserrohrbruch, Feuer, etc.) den Vermieter ohne Genehmigung in meine Wohnung zu lassen. Aufgrund einer Auseinandersetzung zwischen uns (deshalb auch die Wohnungskündigung) möchte ich jedoch nicht, daß der Vermieter die von mir gemietete Wohnung vor der offiziellen Wohnungsübergabe betritt.
Kann mir jemand sagen, ob ich den Vermieter in meine Wohnung lassen muß?
Der Vermieter und eine Nachbarin haben mir mein Leben hier ganz schön schwer gemacht, deshalb wäre es mir am Liebsten, die Mietverwaltung nur noch bei der Wohnungsübergabe zu sehen. Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand einen Rat geben könnte.

Bis dann. Redcat Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, der Vermieter hat ein Recht darauf. Bei Blockade Ihrerseits wird er sehr wahrscheinlich Schadensersatzforderungen gegen Sie durchbekommen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 15:49    Titel: Re: Begehungstermin für den Vermieter und potenzielle Mieter Antworten mit Zitat

Redcat hat folgendes geschrieben::
.... Es wäre schön, wenn mir hierzu jemand einen Rat geben könnte. Winken

Hier mein Rat: Rufen Sie den Verwalter an und nennen ihm 2 oder 3 Termine wie z.B. Montags um 17 uhr, Mittwoch um 19 Uhr und Samstags zwischen 14 und 16 uhr.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab neulich über eine neue Art des Abzockens gelesen:
Da gehen die Jungkriminellen dann auf Wohnungsmassenbesichtigungen um hier Wertgegenstände "abzugreifen".
Könnte man bei der Terminierung den VM darauf aufmerksam machen, dass er zwar das Recht zur Besichtigung hat, dadurch aber auch die Pflicht zur Haftung ?
Hat er die überhaupt???
Wer haftet, wenn etwas entwendet wird, oder ist das dann das Pech des Mieters???
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::

Wer haftet, wenn etwas entwendet wird, oder ist das dann das Pech des Mieters???


Diebstahl ist eine Straftat. Für die Folgen haftet ausschließlich der Täter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sicher, allerdings wird dem VM das Recht für Besichtigungstermine gesetzlich eingeräumt, wobei es dem Vermieter freisteht, innerhalb von z.B. 2 h auch 30 Interessenten durch die Wohnung zu schleusen-zumindest kenne ich hier keine Reglementierung.
Wenn dann was weg ist, hat der Mieter Pech gehabt. Ggf. gibt es eine Anzeige gegen Unbekannt und die wird nach 2 Monaten eingestellt...
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es versteht sich wohl von selbst, dann man vor einer Besichtigung den Tresor abschliesst und die Goldbarren wegräumt, oder was sonst an Wertgegenständen herumliegt. Ich habe jedenfalls in 30-jähriger Berufspraxis mit Tausenden von Besichtigungen noch nie erlebt, daß nach der Besichtigung etwas fehlen würde. Was ich jedoch immer wieder erlebe ist die Undankbarkeit der Mieter, die zwar selbst vor Mietbeginn die Wohnung besichtigen wollen, solange noch der Vormieter drin ist - aber selbst vor Auszug keine Besichtigungen oder nur widerwillig zulassen wollen.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kaque
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.07.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 13:44    Titel: Begehungstermin Antworten mit Zitat

Hallo,

in meiner fast 20jährigen Vermietertätigkeit muß ich ebenfalls feststellen, daß die ausziehenden Mieter sehr oft unkooperativ bezüglich der Besichtigungstermine sind. Ich lasse den ausziehenden Mieter ein von mir entworfenes Formular ausfüllen, in dem er die Zeiten und Besichtigungstermine festlegt.

Trotzdem ist es mir jetzt beim letzten Mal passiert, daß der Mietre in Nachhinein hier nichts mehr von wissen wollte, ja er hat mich 14 Tage von Besichtigungen ausgesperrt. Ich habe ihm bei der Kaution dann die betreffende Wohnungsanzeige in Rechnung gestellt. Wenn man damit zu Gericht laufen würde vergeht einfach zuviel Zeit. Aber sehr ärgerlich war das Ganze schon.

Auch ist es mir bei einer Wohnungsbesichtigung schon passiert, daß der Nochmieter mit mir einen heftigen Streit vom Zaun gebrochen hat. Ich bin darauf zwar nicht so eingegangen, aber es machte auf die Besichtiger natürlich einen sehr schlechten Eindruck. Dieser Exmieter hat dann von meinem Anwalt Bescheid bekommen.

Ich meine, daß sich gesetzmäßig auch in dieser Richtung mal etwas bewegen müsste und die "lieben Mieter" auch mal in ihre Schranken gewiesen werden.


Gruß kaque
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.