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Verfasst am: 30.09.05, 15:14 Titel: Hausverkauf durch Vermieter
Hallo,
folgende Konstellation:
Ein Miethaus mit 8 Parteien wir vom Vermieter verkauft.
Mieter bewohnt seit 11 Jahren eine Wohnung im Haus.
Mietvertrag Standard (Grünes A5 Heft, Verlag RNK)
Mieter ist schwerbehindert, mit Ausweis.
Wie sind die Kündigungsfristen?
Im Veertrag steht, bei über 10 Jahren Mietdauer 1 Jahr?
Oder gibt es da Sonderregelungen, bei einem Hausverkauf?
Die Kündigungsfrist beträgt nach neuem Mietrecht 3 Monate - wenn der Mieter kündigt.
Der Vermieter kann ja nicht kündigen. Ein Kündigungsgrund "weil ich das Haus verkaufe" ist kein Grund für eine Kündigung, jedenfalls keiner, der vor Gericht Bestand haben könnte.
Der Käufer - falls er selbst einziehen will - könnte, nachdem er im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist, versuchen, wegen Eigenbedarf zu kündigen. Da im selben Haus noch 7 weitere Wohnungen sind, kann der schwerbehinderte Mieter der Kündigung mit Aussicht auf Erfolg widersprechen.
Die Tatsache, daß das Haus verkauft wird, braucht Sie nicht weiter beunruhigen, denn es gilt der Rechtsgrundsatz "Kauf bricht nicht Miete", d.h. Ihr Mietvertrag bleibt wie er ist und wird vom Käufer automatisch übernommen. Das Einzige was sich für Sie ändert, ist die Kontonummer auf die Sie Ihre Miete überweisen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
danke sehr für die Antwort!
Aber was ist, wenn der neue Vermieter die Wohnungen umwandeln will in Eigentumswohnungen?
Und wieso kann man von Vermieter Seite nicht kündigen?
Das neue Mietrecht sollte das doch erleichtern, oder habe ich das falsch verstanden?
Wenn der VM die Wohnungen umwandelt in Eigentumswohnungen haben alle Mieter die jetzt vor der Umwandlung und auch während der Umwandlung drin wohnen einen besonderen Kündigungsschutz von mindestens 3 Jahren. Je nach Gebiet sogar 10 Jahre. Und ein Vorkaufsrecht haben die Mieter dann auch. Deswegen will der VM die Mieter ja vorher rauskriegen, denn wer kauft schon eine Eigentumswohnung wenn er se mindestens die nächsten 3 Jahre nicht nutzen kann. Dementsprechend ist die Wohnung also viel weniger Wert als wenn se unvermietet ist.
Der VM kann nicht wegen dem Verkauf kündigen weil er nur mit 3 Gründen ordentlich kündigen kann. Das steht so im Gesetz. Zu diesen Gründen gehört nicht der Verkauf. Es gibt zwar einen Grund wirtschaftliche Verwertung, aber dieser bei einen Verkauf anzubringen dürfte sehr schwer sein und kommt vor Gericht auch nur sehr schwer durch.
Das neue Mietrecht erleichtert nur dem Mieter die Kündigung, beim VM ist fast alles beim alten geblieben. Man kann sich allerdings hervorragend über diese "Gleichheit" zwischen Mieter und VM streiten. Was hier zum Teil auch manchmal passiert in anderen Threads.
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