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Stärke vom Blitz gefährdet das Leben, Rechtslage ?
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 25.10.04, 21:04    Titel: Stärke vom Blitz gefährdet das Leben, Rechtslage ? Antworten mit Zitat

Hallo, heute um 19,30 wurde ich auf der Autobahn in 100 Zone mit ca.115 km/h geblitzt.
Da es richtig schon dunkel war, wurde ich durch den roten Blitz so geschockt und geblendet, daß ich ca. 5 sekunden überhaupt nicht gesehen habe und nur durch Glück konnte ich mich gerade so auf der fahrbahn halten, nachdem ich den geräusch von der Seitespur gehört habe. Nur Glück, daß ich dadurch keinen Unfall gebaut habe und mich und andere fahrer somit nicht in Lebensgefahr gebraucht hätte.
Ist das normal,daß man hier wegen paar Euro die Menschen in Lebensgefahr bringt? Ist das Wert, Menschen abends so erschreken, daß die beinah den tod auf der autobahn finden?
Ich finde das schrecklich und will da gegen was tun? Ich möchte die zuständige verkersstelle anzeigen, weil sie mein Leben und Persönlichkeit gefährdet hat. Wenn ich meine Augen zumache, sehe ich nur rote halogen. Ich bin immer noch tief geschockt und denke daß ich jetzt richtig schwierigkeiten bekommen werde in dunkelheit zu fahren, da ich in angst werde daß mich jederzeit irgendwas zum tode ersreckt.
kann mir jemand helfen sich gegen der, meine meinung nach gegen GG verstoßende, macht des Staates zu währen? Bitte um Rat, wir müssen doch irgendwas dagegen tun. Es gibt bestimmt jemand der so was ähnliches erlebt hat und will es nie mehr erleben, oder?
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ABC
Gast





BeitragVerfasst am: 26.10.04, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Gewben Sie den Führerschein freiwillig ab. Sie sind nicht in der Lage Kfz zu führen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.10.04, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

für alle opfer von blitzanlagen gibt´s hier hilfe:

http://Link nicht erlaubt!.de/?assel
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 11:02    Titel: Führerschein abgeben? Antworten mit Zitat

ABC hat folgendes geschrieben::
Gewben Sie den Führerschein freiwillig ab. Sie sind nicht in der Lage Kfz zu führen.

Ich fahre seit 12 Jahren unfallfrei und gehe auch jedes Jahr zum Optiker(vom AG aus notwendig) und bin weder Blind noch sehe ich schlecht oder sowas.
sonst war es guter Witz Mit den Augen rollen
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:16    Titel: Rechtslage? Antworten mit Zitat

Kann jemand bitte die Rechtslage einschätzen? Frage
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ABC
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sie müssen auch nachts damit rechnen, bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt zu werden.

Wenn sie dadurch in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt werden, dürfen sie nachts nicht fahren.
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Damit rechne ich auch, ich wurde schon mal nachts geblitzt, mehrmals sogar, aber nie war der roter Blitz so stark, daß er mich geblendet hat.
bin davon überzeugt, daß die einstellung von dem blitz nicht in ordnung war, bzw. der konkreter Blitz würde nie durch den TÜV durchkommen.
An wenn kann ich mich zumindest mit eine Beswerde wenden?
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ABC
Gast





BeitragVerfasst am: 30.10.04, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Warum so kompliziert. Sie bekommen einen Bußgeldbescheid. Dagegen legen sie Widerspruch ein mit der Begründung, der Blitzer sei nicht in Ordnung gewesen und beantragen eine sachverständige Untersuchung des Blitzgerätes.

Ohne es zu wissen, gehe ich aber davon aus, dass die Intensität des Blitzes nicht verstellt werden kann.
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 01.11.04, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

ABC hat folgendes geschrieben::

Ohne es zu wissen, gehe ich aber davon aus, dass die Intensität des Blitzes nicht verstellt werden kann.


Frage Aber ob man dieses Gerät überhaupt benutzen darf, vielleicht haben die das nur gerade getestet? Und ich dürfte das Glück haben.... Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.11.04, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Frage Aber ob man dieses Gerät überhaupt benutzen darf, vielleicht haben die das nur gerade getestet? Und ich dürfte das Glück haben....


genau! diese geräte sind nicht zulässig, deshalb bekommst du weder bussgeld noch fahrverbot und darfst weiterrasen- toll, gelle!
ich an deiner stelle würde die zuständigen behörden noch auf schmerzensgeld verklagen, die können froh sein, wenn du nicht dauerhaft arbeitsunfähig bist!
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anna1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2004
Beiträge: 543
Wohnort: 09

BeitragVerfasst am: 02.11.04, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wer eine diagnostizierte Sehschwäche hat und die Brille beim fahren nicht trägt oder wer sowieso schlechter bei Nacht sieht (aber deshalb nicht fahruntauglich ist) , der sollte auch nicht zu schnell fahren und es heraufbeschwören, dass er/sie extra noch durch den Blitz irritiert wird. Ausserdem verarbeiten Menschen Lichteindrücke unterschiedlich.
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zitat:

Frage Aber ob man dieses Gerät überhaupt benutzen darf, vielleicht haben die das nur gerade getestet? Und ich dürfte das Glück haben....


genau! diese geräte sind nicht zulässig, deshalb bekommst du weder bussgeld noch fahrverbot und darfst weiterrasen- toll, gelle!
ich an deiner stelle würde die zuständigen behörden noch auf schmerzensgeld verklagen, die können froh sein, wenn du nicht dauerhaft arbeitsunfähig bist!


Sehr glücklich Hat mein Anwalt auch gesagt...
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

anna1 hat folgendes geschrieben::
Wer eine diagnostizierte Sehschwäche hat und die Brille beim fahren nicht trägt oder wer sowieso schlechter bei Nacht sieht (aber deshalb nicht fahruntauglich ist) , der sollte auch nicht zu schnell fahren und es heraufbeschwören, dass er/sie extra noch durch den Blitz irritiert wird. Ausserdem verarbeiten Menschen Lichteindrücke unterschiedlich.


Bitte weiter vorne lesen...ich will mich nicht dauernt wiederholen....
ich sehe perfeckt, bin auch öfters geblitzt, bin 130 km täglich auf der autobahn unterwegs aber nie war der blitz so wie diesesmal.
Gegenlichte oder so was macht mir in dunkelheit überhaupt nichts, fahre eigentlich gerne nachts..
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 10:53    Titel: Antworten mit Zitat

*gähn<*
dieser müll langweilt aber langsam wirklich
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koddyyy
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
*gähn<*
dieser müll langweilt aber langsam wirklich


Ja, hast recht, hier bin ich falsch...habe eigentlich rechtantworten erwartet und nicht anmache, aber du kannst weiter schlafen....
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