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Hundehaltung in Mietwohnung

 
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Thorsten.Schulte
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 10:30    Titel: Hundehaltung in Mietwohnung Antworten mit Zitat

Hallo habe ein kleines Problem. Wir wohnen in einer privat vermieteten Wohnung. Der Vermieter hat ca. 95 Häuaser mit 250 Wohnungen. Ein paar Mieter (die seit mehr als 25 Jahren hier wohnen oder die Wohnung der Eltern übernommen haben) haben noch nicht mal einen Mietvertrag. Wir leider schon. Wir möchten nämlich irgendwann mal einen Hund haben. Dies ist allerdings per Mietvertrag und Äußerung des Mieters (mit dem wir auch privat sehr viel zu tun haben) verboten. Jedenfalls für uns. Denn in ca. 65 anderen Wohnungen gibt es Hunde, weil die wie gesagt dort keinen Mietvertrag haben oder auf Gewohnheitsrecht geklagt hatten, da Sie schon seit Kindheit an Hunde hatten. Als ich mit meinem Vermieter darüber sprach, dass ich dies als ungerecht empfinde sagte er dass er nichts ändern könne. Hunde gehören auf einen Bauernhof und nicht in eine 100qm Wohnung. Außerdem könne ich Ihm ja keine Garantie geben das mein Hund nicht vielleicht mal doch auf die Wiese machen würde. Wer dann den Unrat ständig wegmachen müsse wäre ja klar, er.

Ich sollte mir lieber eine Katze kaufen, Katzenhaltung ist erlaubt. Der oberhammer war dann vor 6 Monaten. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus. Die andere Partei hatte bis dato einen Hund der leider verstorben ist. Der Hund war 14 Jahre alt!! Zwei Tage später hatten die einen neuen Hund. Der Vermieter machte nichts.

Wieso dürfen in 65 Wohnungen Hunde leben und immer wieder angeschafft werden und ich darf mir höchsten eine Katze kaufen??? Ist das rechtens ???
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was die anderen 65 Wohnungen dürfen oder nicht hat keinerlei Einfluss auf das eigene Mietverhältnis und daraus lässt sich auch kein Anspruch fürs eigene Mietverhältnis ableiten.
Wenn der VM die Erlaubnis nicht erteilt, dann muss auf Zustimmung zur Hundehaltung geklagt werden. Dies sollte aber vor Anschaffung des Hundes geschehen, denn dieser ist bei sowas der Leittragende wenn das Urteil zu Ungunsten des Mieters ausfällt.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 13:00    Titel: Re: Hundehaltung in Mietwohnung Antworten mit Zitat

Thorsten.Schulte hat folgendes geschrieben::
....Wieso dürfen in 65 Wohnungen Hunde leben und immer wieder angeschafft werden und ich darf mir höchsten eine Katze kaufen??? Ist das rechtens ???

Sie dürfen sich auch einen Hund kaufen, auch 2 Hunde oder auch 20 Hunde.
Was Sie jedoch nicht dürfen, ist den Hund in einer Mietwohnung halten in der der Vermieter Hundehaltung explizid untersagt hat. Die Tatsache, daß manche Nachbarn die Erlaubnis zur Hundehaltung haben, hilft Ihnen nicht weiter. Die haben eben alte Rechte, die der Vermieter denen nicht mehr nehmen kann.
MfG
Lucky
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