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Verfasst am: 01.10.05, 09:08 Titel: Kündigung eines Campingplatzes
Guten Tag, in 2004 habe ich einen Mietvertrag mit einem Campingplatzbesitzer abgeschlossen.In dem Mietvertrag steht folgendes:Die Kündigung des Grundstückes ist nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres möglich,also drei Monate vor Ende des Jahres.Ist so eine Klausel bei der neuen Regelung zulässig?Dann könnte ich erst zum Ende des nächsten Jahres 2006 kündigen,ist das richtig so?
Die neuen Regelungen betreffen Wohnraummietverträge. Bei allen anderen Mietverträgen kann wesentlich flexibler vereinbart werden. Dementsprechend dürfte eine solche Klausel wirksam sein. Wenn die Kündigung noch bis zum 5.10. beim VM zugeht dann endet der Vertrag am 31.12. das wäre noch eine fristgerechte Kündigung. Für den Zugang der Kündigung trägt der Mieter die Beweislast.
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