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Kündigung Mietvertrag - DRINGEND !!!!

 
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 10:23    Titel: Kündigung Mietvertrag - DRINGEND !!!! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Mietvertrag von 2003. Zum Thema Kündigung steht folgendes O - Text drin: " Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte zeit und kann beiderseits unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung muss schriftlich und nachweisbar bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist erfolgen."
Ich steh grad etwas auf der Leitung, bedeutet das, wenn ich zum Ende November kündigen will, muss die Kündigung bis 3.10. zugegangen sein ? Das ist ein Feiertag und wird etwas knapp. Haben uns heute unsere Traumwohnung angeschaut und es muss alles schnell gehen. Würde es auch reichen, die Kündigung beim Vermieter einzuwerfen ( mit meinem Mann als Zeugen ) ? Über den Postweg per Einschreiben schaffen wir das ja nicht mehr.
Brauche dringend eine Antwort.

Vielen Dank
Sylvia
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die gesetzliche Kündigungsfrist sind 3 Monate. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag des 1. Monats der Kündigungsfrist beim Vermeiter eingegangen sein. Der 1. Werktag im Oktober ist Samstag. Sonntag und der Feiertag am Montag sind keine Werktage. Der 3. Werktag wäre also am Mittwoch, den 05.10.
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 10:58    Titel: Re: Kündigung Mietvertrag - DRINGEND !!!! Antworten mit Zitat

Syl hat folgendes geschrieben::
......., wenn ich zum Ende November kündigen will, muss die Kündigung bis 3.10. zugegangen sein ?

Eine Kündigung zum Ende November hätte am 3. September zugegangen sein müssen.
Wenn jetzt gekündigt wird (bis spätestens 5. Okt, wie RM bereits richtig erwähnt hat), dann läuft die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate) zum 31. Dezember.
MfG
Lucky
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Syl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.10.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.
Kann ich die Kündigung mit Zeuge ( eigener Mann ) einwerfen ? Zählt das dann auch als zugegangen ?

Vielen Dank nochmal.
Sylvia
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, kannst du. Oder du nimmst einen "neutraleren" Boten, der die Kündigung persönlich abgibt. Um ganz sicher zu gehen, kann man sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen. Absolut sicher, aber kostspielig ist einen Gerichtsvollzieher als Boten einzusetzen.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei der eigene Mann als Zeuge nicht wirklich glaubwürdig ist. Besser ist da wirklich ein neutraler Zeuge und die Bestätigung das die Kündigung empfangen wurde. Gerichtsvollzieher ist natürlich am besten, kostet zwar was und dauert recht lange aber besser gehts nimmer.
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SLash
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Wobei der eigene Mann als Zeuge nicht wirklich glaubwürdig ist.

Das würde ich so nicht sagen. Wie glaubwürdig jemand ist, wird in einem Verfahren festgestellt werden. Bei einem "neutraleren" Zeugen ist dies wahrscheinlich einfacher. Dennoch, beide sind zur Wahrheit verpflichtet, von daher ist es egal in welcher Beziehung ihr steht.
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Eltern haften nicht für Ihre Kinder, sondern nur für ihr EIGENES Verhalten.
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Injuve
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Strider hat folgendes geschrieben::
Wobei der eigene Mann als Zeuge nicht wirklich glaubwürdig ist.

Das würde ich so nicht sagen. Wie glaubwürdig jemand ist, wird in einem Verfahren festgestellt werden. Bei einem "neutraleren" Zeugen ist dies wahrscheinlich einfacher. Dennoch, beide sind zur Wahrheit verpflichtet, von daher ist es egal in welcher Beziehung ihr steht.


Theoretisch hast Du recht, praktisch würde ich aber auch einen anderen Boten empfehlen, da ich mal behaupte, dass sich rein statistisch gesehen Angehörige doch recht häufig den Kopf an der Glaubwürdigkeitslatte stossen....
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