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ist folgender Sachverhalt denkbar, legal, üblich?
Makler M empfielt dem Verkäufer V und dem Käufer K einen freien (M wohlbekannten) Notar N für die Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages zu wählen. M will sich mit dem Notar in Verbindung setzen und alles weitere klären.
M erhält von N eine Provision (Belohnung, Weihnachtsgeschenk), da N als freier Notar auf eigene Rechnung arbeitet und die Notargebühren nicht abführen muß.
ist folgender Sachverhalt denkbar, legal, üblich?
Makler M empfielt dem Verkäufer V und dem Käufer K einen freien (M wohlbekannten) Notar N für die Beurkundung und Abwicklung des Kaufvertrages zu wählen. M will sich mit dem Notar in Verbindung setzen und alles weitere klären.
M erhält von N eine Provision (Belohnung, Weihnachtsgeschenk), da N als freier Notar auf eigene Rechnung arbeitet und die Notargebühren nicht abführen muß.
Danke für Meinungen,
Netwipper
Rechtsanwälte handeln standeswidrig, wenn sie Provisionen für die Vermittlung von Mandaten zahlen. Bei Notaren dürfte es nicht anders sein.
Es geht auch nicht um die Qualität der Leistung...
Vielmehr: profitiert der Makler davon, obwohl er nur im Interesse seiner Kunden zu handeln hat (vgl. Innenprovisionen bei Vermögensverwaltern)?
Wieso abführen? Der freie Notar bezahlt den Makler!
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