Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 05.08.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Kirchheim unter teck
Verfasst am: 26.09.05, 11:33 Titel: negative Gerüchte in Umlauf bringen
Ein Kunde eines Ladengeschäfts bringt negative Gerüchte über das Ladengeschäft im Umlauf. Der Kunder erzählt rum, dass das Ladengeschäft demnächst schließt. Als das Ladengeschäft dieses Gerücht von dem Kunden mitbekommt spricht das Ladengeschäft den Kunden darauf an und will wissen von wem er das Gerücht hätte. Der Kunde will nichts sagen verweist nur darauf, dass derjenige von dem er das Gerücht hat auch einen Laden, wohl in gleicher Branche, betreibt.
Was kann der angeschwärzte Ladenbetreiber machen. So ein Gerücht schlägt sich unter umständen direkt auf den Umsatz nieder. Ist eine Strafanzeige gegen den Kunden der das Gerücht verbreitet hat sinnvoll? In wiefern zieht hier das Geweberecht?
Von einer Strafanzeige würde ich mir da nicht zuviel erwarten. Lieber zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wobei ich mir eigentlich nur beim Beweis Schwierigkeiten vorstellen kann.
In welcher Hinsicht soll denn das Gewerberecht greifen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.