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negative Gerüchte in Umlauf bringen

 
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Moviedrom
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.08.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Kirchheim unter teck

BeitragVerfasst am: 26.09.05, 11:33    Titel: negative Gerüchte in Umlauf bringen Antworten mit Zitat

Ein Kunde eines Ladengeschäfts bringt negative Gerüchte über das Ladengeschäft im Umlauf. Der Kunder erzählt rum, dass das Ladengeschäft demnächst schließt. Als das Ladengeschäft dieses Gerücht von dem Kunden mitbekommt spricht das Ladengeschäft den Kunden darauf an und will wissen von wem er das Gerücht hätte. Der Kunde will nichts sagen verweist nur darauf, dass derjenige von dem er das Gerücht hat auch einen Laden, wohl in gleicher Branche, betreibt.

Was kann der angeschwärzte Ladenbetreiber machen. So ein Gerücht schlägt sich unter umständen direkt auf den Umsatz nieder. Ist eine Strafanzeige gegen den Kunden der das Gerücht verbreitet hat sinnvoll? In wiefern zieht hier das Geweberecht?
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Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 00:30    Titel: Antworten mit Zitat

Von einer Strafanzeige würde ich mir da nicht zuviel erwarten. Lieber zivilrechtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen, wobei ich mir eigentlich nur beim Beweis Schwierigkeiten vorstellen kann.

In welcher Hinsicht soll denn das Gewerberecht greifen?
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