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Verfasst am: 01.10.05, 16:12 Titel: Unerlaubt Bild von Eigentum machen und veröffentlichen
Hallo,
Bekannte haben eine Frage:
Von ihrem Haus ist ein Bild gemacht worden, ungefragt. Dieses Bild ist dann in einer Zeitschrift, die kostenlos in jeden Haushalt in der ganzen Umgebung verteilt wird, veröffentlicht worden.
Die Zeitschrift bringt in jeder Ausgabe "Schandflecke" der Ortschaften und macht per
Fotomontage "Verbesserungsvorschläge" .
Das Eigentum der Freunde ist, neben einem anderen Haus, als "eher unschöner Fleck"
bezeichnet worden, als "kein angenehmer Anblick" das andere Haus. Dabei sind beides
über hundert Jahre altes Bauernhäuser, die überall vom Anblick her bekannt sind. Meine Bekannte sind daraufhin schon mehrmals angesprochen worden und fühlen sich durch die Darstellung ihres Hauses angeprangert und bloßgestellt.
Können Sie etwas gegen der Herausgeber bzw. den Redakteur unternehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ERKA
Verfasst am: 02.10.05, 14:55 Titel: Re: Unerlaubt Bild von Eigentum machen und veröffentlichen
ERKA hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Bekannte haben eine Frage:
Von ihrem Haus ist ein Bild gemacht worden, ungefragt. Dieses Bild ist dann in einer Zeitschrift, die kostenlos in jeden Haushalt in der ganzen Umgebung verteilt wird, veröffentlicht worden.
Die Zeitschrift bringt in jeder Ausgabe "Schandflecke" der Ortschaften und macht per
Fotomontage "Verbesserungsvorschläge" .
Das Eigentum der Freunde ist, neben einem anderen Haus, als "eher unschöner Fleck"
bezeichnet worden, als "kein angenehmer Anblick" das andere Haus. Dabei sind beides
über hundert Jahre altes Bauernhäuser, die überall vom Anblick her bekannt sind. Meine Bekannte sind daraufhin schon mehrmals angesprochen worden und fühlen sich durch die Darstellung ihres Hauses angeprangert und bloßgestellt.
Können Sie etwas gegen der Herausgeber bzw. den Redakteur unternehmen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ERKA
Wenn keine Personen zu erkennen sind (==> KunstUrhG) IMO keine Chance, da alles Werturteile sind. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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