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Kündigungsfrist Kfz versicherung

 
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JanPB
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 15:29    Titel: Kündigungsfrist Kfz versicherung Antworten mit Zitat

hallo,

dem Versicherungsnehmer liegt der folgende Vertrag vor...

Vertragsbeginn: 04.04.2005 0Uhr
Vertragsende 01.01.2006 0Uhr
Bei einer dauer von weniger als 1 Jahr wird der Vertrag gem. Paragraph 4 (1a) AKB verlängert.

Zitat:
Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für
einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Beträgt die vereinbarte
Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag jeweils
um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur
deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten
Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin
vereinbart worden ist. Bei anderen Verträgen mit einer Vertragsdauer
von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.


bis wann kann ich den vertrag nun kündigen?

danke
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 06:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zum 01.01.2006 mit einer Frist von 1 Monat.

Die Kündigung muss spätestens am 30.11.05 beim Versicherer eingehen.
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