Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
dem Versicherungsnehmer liegt der folgende Vertrag vor...
Vertragsbeginn: 04.04.2005 0Uhr
Vertragsende 01.01.2006 0Uhr
Bei einer dauer von weniger als 1 Jahr wird der Vertrag gem. Paragraph 4 (1a) AKB verlängert.
Zitat:
Der Versicherungsvertrag kann für die Dauer eines Jahres oder für
einen kürzeren Zeitraum abgeschlossen werden. Beträgt die vereinbarte
Vertragsdauer ein Jahr, so verlängert sich der Vertrag jeweils
um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur
deshalb weniger als ein Jahr beträgt, weil als Beginn der nächsten
Versicherungsperiode ein vom Vertragsbeginn abweichender Termin
vereinbart worden ist. Bei anderen Verträgen mit einer Vertragsdauer
von weniger als einem Jahr endet der Vertrag, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.