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Katzenhaltung

 
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Pahe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 02.10.05, 21:41    Titel: Katzenhaltung Antworten mit Zitat

Fam. A hatte bisher 2 Katzen, die vom Vermieter, wenn auch zähneknirschend, erlaubt wurden, dies wurde auch extra im Mietvertrag nachträglich mitreingeschrieben.
Vor kurzem ist Fam. A nun eine weitere Katze zugelaufen, die Fam. A behalten möchte, nachdem die Suche nach dem Besitzer erfolglos geblieben ist.
Von dieser Katze wurde dem Vermieter bisher nichts gesagt, da Fam. A die Wohnung zwischenzeitlich fristgerecht zum 31.10. gekündigt hat.
Am Samstag kam nun der Vermieter zu Fam. A um einen Besichtigungstermin mit einen Mietinteressenten abzusprechen, dabei ist dem Vermieter dann die dritte Katze aufgefallen.
Fam. A erklärte nun, wie sie zu dieser weiteren Katze gekommen sind und der Vermieter sagte, ist ja jetzt auch nicht weiter schlimm, da Fam. A sowieso in 4 Wochen auszieht.
Heute bekam Fam. A vom Vermieter jedoch ein Schreiben in den Briefkasten, in dem er sie auffordert die Katze unverzüglich aus der Wohnung zu entfernen. Wenn er am 04.10. mit dem Interessenten die Wohung besichtigt hat diese dort nicht mehr zu sein.

Es wäre jetzt kein Problem die Katze für die Zeit der Besichtigung bei Freunden unterzubringen, dort kann sie aber nicht 4 Wochen bleiben, sondern nur diesen Tag und müsste anschließend wieder zurück in die Wohnung gebracht werden.
Ausserdem besteht ja weiterhin die Gefahr dass der Vermieter diese Katze nochmal sieht.

Hat Fam. A, wenn sie diese Katze entgegen der Aufforderung des Vermieters,für den Rest der Mietzeit behält, Folgen zu befürchten, wie etwa Einbehaltung der Kaution vom Vermieter?
Eine fristlose Kündigung wäre kein Problem, da die neue Wohnung von Fam. A sofort bezogen werden könnte.

L.G.
Pahe
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Der VM kann fristlos kündigen richtig. Allerdings muss der Mieter dann weiterhin Miete zahlen, jedenfalls solange bis ein neuer Mieter gefunden oder das ordentliche Ende des Mietvertrags erreicht ist, als Schadensersatz. Der VM kann allerdings auch auf Abschaffung klagen, was er aber wohl nicht tun wird wegen der Kündigung.
Wenn der VM nur fordert das die Katze am 4.10 nicht da ist, dann isse dann nicht da. Ist ja nur das erfüllen was der VM wollte.
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Pahe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 66

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Es stand da aber nicht nur, dass der Vermieter die Katze am 04.10. nicht mehr sehen möchte, sonder auch, dass diese sofort abzuschaffen und aus der Wohnung zu entfernen ist.

L.G.
Pahe
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mymomo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

also wenn er dir erst mündlich sagt das es "egal" sei, da ihr ja eh in einem monat ausgezogen seid, dann kann er später nicht wieder drauf bestehen das sie wieder raus soll...
denke das sehe ich so richtig, oder?

also wenn mir jemand so doof kommt, weil es ja nun wirklich scheiss egal ist für die letzten paar wochen, dann würde ich mir auch etwas extra doofes einfallen lassen...
ihr könnt die katze ja auch an einen freund verschenken... tjo, und dieser besucht euch dann gerade für 2-3 wochen... und ganz zufällig ist der gerade nicht bei euch zuhause, aber seine katze halt... blabla... ihr wisst schon, so ganz auf die doofe tour halt...

meines wissen gibt es kein gesetz welches den besuch von tierbesitzern ausschließt, oder?
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

mymomo hat folgendes geschrieben::

also wenn mir jemand so doof kommt, weil es ja nun wirklich scheiss egal ist für die letzten paar wochen, dann würde ich mir auch etwas extra doofes einfallen lassen...
ihr könnt die katze ja auch an einen freund verschenken... tjo, und dieser besucht euch dann gerade für 2-3 wochen... und ganz zufällig ist der gerade nicht bei euch zuhause, aber seine katze halt... blabla... ihr wisst schon, so ganz auf die doofe tour halt...


Es kann dann natürlich passieren, daß sich der Vermieter auch was ganz doofes einfallen lässte und z.B. ganz doof die Kaution bis zum letztmöglichen Termin behält oder sich ganz doof pingelig anstellt bei der Übergabe.
Da sollte man, bevor man so ganz auf die doofe tour macht, einfach mal nachdenken und abwägen Mit den Augen rollen
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mymomo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.09.2005
Beiträge: 320

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

nunja...
die kaution rennt ja nicht weg, oder?

und bei der übergabe sollte man die wohnung ohnehin ordentlich verlassen...
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kaution wird aber vermutlich für die neue Wohnung gebraucht, ich glaube nicht das man mal eben so 2 Kautionen stellen kann.
Ordentlich verlassen wird nicht ausreichen, da tauchen dann auf einmal kleine Risse im Waschbecken auf, die vorher nicht bemerkt wurden beim Einzug (dementsprechend auch nicht im Übergabeprotokoll auftauchen) und schwupps ist ein Teil der Kaution futsch. Ebenso bei Macken an Türen usw.. Dann bleibt dem Mieter nur noch auf Zahlung zu klagen wenn er damit nicht einverstanden ist. Sprich er hat Auslagen und weiss nicht ob er den Prozess gewinnt. Sehr unsichere Sache.
Daher die Katze am einfachsten 4 Wochen lang wo anders unterbringen. Oder einfach schon eher umziehen. Wenn die neue Wohnung eh schon gemietet ist kommt man ja eh nicht um die doppelte Mietzahlung herum.
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einnoc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Der VM kann fristlos kündigen richtig. Allerdings muss der Mieter dann weiterhin Miete zahlen, jedenfalls solange bis ein neuer Mieter gefunden oder das ordentliche Ende des Mietvertrags erreicht ist, als Schadensersatz. Der VM kann allerdings auch auf Abschaffung klagen, was er aber wohl nicht tun wird wegen der Kündigung.
Wenn der VM nur fordert das die Katze am 4.10 nicht da ist, dann isse dann nicht da. Ist ja nur das erfüllen was der VM wollte.



Da ich gerade ein ähnliches Problem mit einem nicht erlaubten Hund habe, kann ich dazu nur sagen, dass der VM nicht zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist.
Dies sagte mir jedenfalls mein Anwalt. Der VM kann mir weder kündigen, noch mir den Hund wegnehmen. Er kann allerdings auf Unterlassung klagen, was in dem Fall aber wohl überflüssig wäre, da das Mietverhältnis eh nur noch kurz besteht. Bei mir persönlich sieht das allerdings etwas anders aus Sehr glücklich

Ich würde die Katze nicht weggeben - schon alleine wegen der mündlichen Zusage für die es hoffentlich Zeugen gibt Winken

Was sich der VM dann wegen der Kaution einfallen läßt, bleibt wohl vorerst sein Geheimnis, was er aber bald lüften wird. Ich drück die Daumen!
_________________
leben und leben lassen Smilie
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