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Verfasst am: 02.10.05, 18:34 Titel: Heizkostenabrechnung bei Vorerfassung
Der Vermieter eines Wohn- und Geschäftshauses baut das Dachgeschoß aus und zieht selbst in die neue Wohnung ein.
Für die zentrale Heizanlage führt er eine Vorerfassung mit Wärmezählern ein.
Nutzergruppe 1 bilden die alten Mietparteien, Nutzergruppe 2 ist die neue Vermieterwohnung und Nutzergruppe 3 die ebenfalls neue zentrale Warmwasserversorgung.
Der Verteilerschlüssel für die Heizkosten der Mietparteien ist seit vielen Jahren unverändert bei 50% verbrauchsabhängig (durch Verdunstungsgeräte) und 50% verbrauchsunabhängig.
8 Jahre nach Einführung der Vorerfassung legt der Vermieter erstmals eine Betriebskostenabrechnung für die vergangenen 7 Jahre vor. Die Aufteilung der Gesamtheizkosten auf die Nutzergruppen erfolgt zu 100% verbrauchsabhängig, d.h. die Vermieterwohnung wird zu 100% nach Verbrauch abgerechnet. Die Verteilung innerhalb der Mietparteien und beim Warmwasser erfolgt zu 50% verbrauchsabhängig und zu 50% verbrauchsunabhängig.
Der Vermieter hat gegenüber den Mietparteien zu keiner Zeit eine Erklärung abgegeben, daß er die Vorerfassung zu 100% verbrauchsabhängig abrechnen möchte.
Frage: Ist das Vorgehen des Vermieters rechtmässig, oder muss er seine Wohnung auch zu
50% verbrauchsabhängig und zu 50% verbrauchsunabhängig abrechnen?
Verfasst am: 03.10.05, 09:35 Titel: Re: Heizkostenabrechnung bei Vorerfassung
zebu hat folgendes geschrieben::
Frage: Ist das Vorgehen des Vermieters rechtmässig, oder muss er seine Wohnung auch zu 50% verbrauchsabhängig und zu 50% verbrauchsunabhängig abrechnen?
Das ist eine völlig abwegige Fragestellung. Die zutreffende Frage lautet: ist das Verfahren zur Vorwegaufteilung der Kosten auf die einzelnen Nutzergruppen korrekt. Hier mag man sich streiten.
Es dürfte allerdings unstreitig sein, dass allerdings eine Aufteilung nach Grund - und Verbrauchskosten bei einem einzelnen Nutzer etwas lächerlich wäre.
Eine Aufteilung nach Grund- und Verbrauchskosten bei einem einzelnen Nutzer wäre tatsächlich lächerlich. Die Frage war wohl nicht eindeutig formuliert.
Die zutreffende Frage lautet tatsächlich: Ist die Aufteilung der Gesamtkosten auf die Nutzergruppen korrekt?
Nach § 6 Abs. 2 Heizkosten V sind die Kosten mindestens zu 50% (auch 100% sind erlaubt) nach dem Verhältnis der erfassten Anteile am Gesamtverbrauch auf die Nutzergruppen aufzuteilen.
In Abs. 4 heisst es dann: Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach den
§§ 7 bis 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann diese einmalig für künftige Abrechnungszeiträume durch Erklärung gegenüber den Nutzern ändern
1. ...
2.bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen
3....
Es gibt in diesem Fall einmal einen Abrechnungsmaßstab für die Aufteilung in die Nutzergruppen und einen für die Aufteilung innerhalb der Nutzergruppen.
Es stellt sich nun die Frage, ist der Vermieter bei der Aufteilung der Kosten auf die Nutzergruppen an die bisherige 50% Regel gebunden oder hat er freie Hand?
Hätte er den heute tatsächlich verwendeten Abrechnungsmaßstab von 100% bei der Vorwegverteilung den Nutzern gegenüber erklären müssen, und dies bereits vor 8 Jahren?
Ich hoffe, es ist jetzt besser formuliert...
Vielen Dank
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