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ein Mieter bekam vor drei Tagen eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
- gefordert wird eine Nachzahlung i.H.v. über 1000,- euro (geleistete NK-Vorauszahlung betrug ca. 950,- Euro) , es werden also ca. 2000,- Euro in Rechnung gestellt.
- diese 2000 Euro setzen sich wie folgt zusammen:
1400,- Euro - Heizungs-/ Wasserkosten (deren Abrechnung wird durch eine vom Vermieter beauftragte Drittfirma erstellt, und liegt der NK-Abrechnung bei)
600,- Euro - übrige NK (die Abrechnung wird vom Vermieter selbst erstellt)
Das Problem stellen diese 1400,- Euro Heizungs-/Wasserkosten dar, die sich wie folgt zusammensetzen:
450 Euro - Heizungskosten
300 Euro - Warmwasser
650 Euro - Kaltwasser.
Zu jedem dieser Posten werden in der NK-Abrechnung die entsprechenden Verbräuche aufgeführt, aus welchen sich anschließend die Kosten ergeben.
Ferner liegen sämtliche Protokolle der Zwischenablesungen der Zählerstände (Wasser, Heizung) aus Vorjahren vor.
Daraus ist sofort ersichtlich, dass anstatt der tatsächlich 2004 verbrauchten 85 Kubikmeter Kaltwasser etwa 150 Kubikmeter in Rechnung gestellt wurden! Also sind schon mal von 650 Euro an Kaltwasserkosten fast 300 Euro zu viel in Rechnung gestellt worden.
(Nochmals: sämtliche Geschichten, die mit Wasser und Heizung zu tun haben - also sowohl die Zwischenablesungen, als auch die Abrechnungen - erledigt im Auftrag der Hausverwaltung eine und dieselbe Firma)
Ich verstehe durchaus, dass der Mieter nun den Vermieter auf diesen Abrechnungsfehler hinweisen kann, es wird korrigiert, und damit hat es sich erledigt.
Dem Mieter geht es aber um etwas ganz anderes: kann man denn aufgrund eines solchen festgestellten, gravierenden Abrechnungsfehlers die Richtigkeit von anderen in Rechnung gestellten Verbräuchen (Warmwasser und v.a. Heizung) anzweifeln und die geforderte Nachzahlung irgendwie mindern?
Die in Rechnung gestellten Stricheinheiten (Heizungsverbrauch) sind fast doppelt so hoch wie im Vorjahr. Mit dem Warmwasser ist es genauso.
Das Problem dabei ist, dass sich der Vergleich mit dem Vorjahr nicht ohne weiteres heranziehen lässt, denn der betroffene Mieter in die Wohnung erst zum 15.Oktober des Vorjahres einzog und somit diese nur 2,5 Monate im Vorjahr bewohnte (bis zum 15.Oktober war die Wohnung an andere Personen vermietet).
Den betroffenen Mieter lässt das Gefühl nicht los, dass der Vermieter ihn über den Tisch ziehen will (hierfür gibt es auch andere Indizien, "zwischenmenschlicher Natur").
Deshalb nochmals: kann man aufgrund solch gravierender Abweichungen zum Vorjahr sowie eines gravierenden, festgestellten (problemlos belegbaren) Abrechnungsfehlers die Richtigkeit der anderen Abrechnungen (v.a. Heizung: die Stricheinheiten lassen sich gar nicht mehr überprüfen; da kann diese Drittfirma reinschreiben, was sie will - es gibt ja keine Zählerstände wie beim Wasser) anzweifeln, um die geforderte Nachzahlung zu mindern? Und wie?
selbstverständlich kann man die Richtigkeit der Abrechnung anzweifeln, und das auch ohne konkreten Grund. Der Vermieter ist verpflichtet auf Wunsch dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen am Ort des Vermieters zu gewähren oder gegen Kostenersatz Kopien zu erstellen und zuzuschicken.
Die abgelesenen Stricheinheiten sagen alleine nichts über die Höhe der Kosten aus, sondern müssen mit dem Bewertungsfaktor des Heizkörpers multipliziert werden, das ergibt dann die Abrechnungseinheiten. Diese werden dann in Relation zu den Gesamteinheiten des Hauses gesetzt und ergeben die eigenen Kosten. Eine gewisse Schwankung bei den Stricheinheiten ist normal.
Die abgelesenen Stricheinheiten lassen sich leicht auf dem Durchschlag des Ableseprotokolls, welches der Heizungsableser dem anwesenden Wohnungsinhaber nach seiner Unterschrift überreicht, überprüfen. Falls der Ableser vor dem Einzug da war, müsste das Protokoll beim Vermieter einzusehen sein.
Na dann, viel Spass beim Fehler suchen. Ich bin auch gerade damit beschäftigt...
Nicht ganz, wenn man eine Nebenkostenabrechnung anzweifelt muss man schon genau sagen was daran falsch sein soll, einfach nur zu sagen: "ist mir einfach zu hoch" reicht nicht aus.
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