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Verfasst am: 03.10.05, 16:32 Titel: Hausfriedensbruch - Schloss auswechseln erlaubt?
Hallo lieber Leser,
ich möchte ein kleines Scenario kreieren, welches in abgewandelter Form schon mehrfach in diesem Forum diskutiert wurde, allerdings nicht in dieser extremen Ausprägung:
Genehm den Fall ein Hausmeister dringt mehrfach, ohne Vorankündigung, in mehrere "abgeschlossene" Appartments einer Wohngemeinschaft zwecks Reparaturarbeiten ein, obgleich er auf die Unrechtmässigkeit per Zettel an der Tür hingewiesen wurde. Dies geschieht im Beisein mehrerer anderer Mitarbeiter, die entsprechend ihrer Arbeit Dreck und Unordnung verursachen. Diesen Zustand könnten die Bewohner dieser WG als durchaus störend empfinden und sich folgende Fragen stellen:
1. Kann und sollte dagegen vorgegangen werden (in welcher angemessenen Form)?
2. Kann der Mieter auf ein Auswechseln aller Schlüssel auf Kosten des Vermieters bestehen?
3. Ist folgende Klausel des Vertrages in diesem besonderen Fall und im Allgemeinen ungültig und worauf kann man sich berufen? (Insbesondere letzter Abschnitt)
"Der Mieter ist verpflichtet, die ihm zu den gemieteten oder mitbenutzten Räumen überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren, keiner unbefugten Person zugänglich zu machen und dem Vermieter unverzüglich den Verlust eines Schlüssels zu melden. Sind Schlösser, zu denen ein Schlüssel verloren wurde, Teil einer Schließanlage, ist der Vermieter auch berechtigt, alle Schlösser der Schließanlagen durch neue zu ersetzen, wenn die Sicherheit Anderer nicht mehr garantiert werden kann. Die Beschaffung von Ersatzschlössern oder -schlüsseln erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist dem Vermieter aus alle daraus entstehenden Aufwendungen zum Schadensersatz verpflichtet. Vom Vermieter eingebaute Schlösser dürfen von dem Mieter nicht durch andere ersetzt oder ausgwechselt werden."
Hoffentlich habe ich hier einen interessanten, wenn in meinen Augen auch sehr eindeutigen, Fall kreiert, der einer Analyse wert ist.
1. Die Hausverwaltung und/oder der Hausmeister sollten schriftlich aufgefordert werden, dies zu unterlassen und alle in ihrem Besitz befindliche Schlüssel für die Wohnungen abzuliefern.
Parallel kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erfolgen.
2. Der Mieter kann keine neuen Schlösser verlangen, dafür ist aber
3. das Verbot, die Schlösser auswechseln zu lassen m.E. rechtswidrig, da mir kein Interesse des Vermieters einfällt, dem sich diese Regelung verdanken könnte, - ausser dem, unberechtigt in die Wohnungen zu können.
Vorweg ein herzliches Danke für die schnelle Antwort. Diese entspricht auch meiner Rechtsauffassung.
Nun könnte der Vermieter aber wie folgt argumentieren:
Natürlich war das Verhalten des Hausmeisters nicht rechtens, aber die Übergabe der Schlüssel kann dennoch nicht erfolgen, da es neben den Zimmerschlüsseln einen Generalschlüssel für alle Zimmer in einer großen Wohnanlage gibt, den er selbstverständlich nicht herrausgeben kann. Darüber hinaus weißt er erneut auf den Paragraphen des Mietvertrages hin, der ein Auswechseln ohnehin nicht erlaubt.
Die Mieter ihrerseits sehen es weder ein selber neue Schlösser einzubauen (was sie ja auch nicht dürfen) noch können Sie es sich leisten die Schlösser auswechseln zu lassen, dennoch fühlen sie sich nicht wohl (da sie zB. vormittags nicht mehr im Bett von einer Arbeitertruppe überfallen werden oder unerwartet bei ihrer Rückkehr ein Chaos wiederfinden wollen) und wollen diesen Zustand lösen.
Was könnte man diesen Bewohnern raten und welches Vorgehen wäre sinnvoll?
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