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Verfasst am: 08.09.05, 08:50 Titel: Hausordnung und Rauchen
Hallo,
nehmen wir mal an mann hat in eine Wohnung gemietet und in der Ausschreibung steht das Nichtraucher erwünscht sind.Nun raucht man aber trotzdem in der Wohnung, weil werder im Mietvertrag das rauchen verboten wird noch eine Hausordnung aushängt.
Hat der Vermieter in deisem Fall das Recht Teile der Kaution einzubehalten?
Nein, das Rauchen gehört nunmal zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung. Solche Klauseln sind unwirksam. Genausogut hätte dem Mieter auch verboten werden können, nach 22.00 nicht mehr zu Duschen. Ist genauso unwirksam.
Normale Rauchspuren gehören zur vertragsgemäßen Nutzung und sind nicht durch den Mieter zu entfernen. Was anderes ist u.U., wenn der Mieter ein extrem starker Raucher ist und dadurch die Tapeten stark vergilbt sind. Dann muß der Mieter Ersatz liefern. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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