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Recht auf Fernsehanschluss

 
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janosch4
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 11:57    Titel: Recht auf Fernsehanschluss Antworten mit Zitat

Hallo!

Im Wohngebiet wurde das analoge TV abgeschaltet und das digitale ist für Zimmerantennen zu schwach ist (trotz Reciever). Auf dem Dach gibt es eine Antenne jedoch nicht in der Wohnung. Kann vom Vermieter verlangt werden einen Anschluss ins Zimmer zu legen?
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mietvertraglich nichts anderes geregelt ist, hat der Vermieter mit Ihrem Fernsehempfang nichts zu tun.
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thomys
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.08.2005
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Janosch,

aufgrund Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass Sie bis jetzt über die
normale Hausantenne das TV-Signal empfangen haben und jetzt im Zuge der
Umstellung von Analog auf Digital keine Sender empfangen können.
Hier gibt es die Möglichkeit, die alte Hausantenne neu auszurichten und das
digitale Signal liegt dann an den alten TV-Buchsen in Ihrer Wohnung an.
(Vorausgesetz, Sie wohnen in einem DVB-T Empfangsgebiet, Infos gibt es
hierzu in den Bürgerberatungen und in TV-Geschäften).
Jetzt benötigen Sie noch einen sogenannten DVB-T Receiver (ca. 100 Euro)
und Sie könne dann ca. 21 TV-Programme empfangen.

Wenn in Ihrem Mietvertag irgendwas mit Wartung Gemeinschaftsantenne steht,
dann ist nach meinem Kenntnisstand der Vermieter für die Neuausrichtung der
Antenne zuständig, aber nicht für die Reiceiver.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas
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