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Sachverhalt:
Person A hat sich Mitte September ein Zimmer angeschaut, und ist mit dem Vermieter (Person B) einig geworden eine Warmmiete von 300,-€ (halbe normale Monatsmiete) zu zahlen, von Kaution, Zeitpunkt zur Zahlung der Miete usw. wurde nichts gesagt.
Person A hat B bei Besichtigung des Zimmers 200€ gezahlt, im Glauben das sei die Miete für September (A ist am 20.9 in Zimmer eingezogen). Am Tage des Einzugs kam B auf A zu und fragte nach den restlichen 100€ Miete, da das was A am Tage der Besichtigung gezahlt hatte nur eine Anzahlung war. A hat die 100€ bezahlt, da es so auch auf der Quittung stand.
Das Zimmer das Person A gemietet hat ist ein Zimmer einer 2 RaumWohnung,im anderen Zimmer wohnt B, Küche und Bad werden gemeinschaftlich genutzt.
A ist doch denn Untermieter in dieser Wohnung oder? Mit dem Vermieter der "ganzen" Wohnung hat A nie gesprochen.
Person A ist also in besagtes Zimmer gezogen und hat einen Mietvertrag gefordert.
Nach ein paar Tagen (Person A hatte noch keinen Mietvertrag) kam B zu A und verlangt das die Miete 1 Monat im vorraus gezahlt wird (also Miete für November muß bereits Anfang Oktober gezahlt werden), sowie die Zahlung einer Kaution von 450€. Zusätzlich soll Person A noch etwa 30€ für Strom mtl. bezahlen.
B hat einen Mietvertrag aufgesetzt und diesen A vor kurzen gegeben, allerdings hat A noch nicht unterschrieben.
Vor ein paar Tagen hat A im Internet nach einen anderen Zimmer geschaut, dort hat A die Wohnung entdeckt, die A und B im Moment bewohnen, für 300€ Miete (die komplette Wohnung). Achso für Dezember ist geplant das A und B in eine größere Wohnung ( A ein Zimmer, B ein Zimmer, gemeinschaftl. Nutzung von Wohnzimmer, Küche und Bad) ziehen
Meine Fragen:
1. muß A die Kaution bezahlen?
Weil A ist ja eigentlich nur Untermieter, und von der Kaution war bei Besichtigung keine Rede. Wenn ja wie hoch darf die Kaution sein?
2. Wie hält es sich mit den 30€ Strom
Es war ja die Rede von Warmmiete, das bedeutet ja inkl. aller Nebenkosten, oder?
3. Muß A den Vertrag unterschreiben oder kann A noch Änderungen vor dem Unterschreiben verlangen (weil es steht ja nix drin wie eigentlich abgesprochen)
4. der "Nachmieter" von A und B zahlt ja dann für die ganze Wohnung 300€ (also das was A jetzt zahlt), wie verhält es sich kann A zu B gehn und fordern quasi nur 150€ zu zahlen, weil es wurde ja vereinbart halbe Miete der kompletten Wohnung nur das B behauptet hat die Hälfte wären 300€ (für die komplette Wohnung also 600€)
5. hat A Anspruch drauf den Mietvertrag von B einzusehn? B hat es A auf Nachfrage hin nicht gewährt.
6. ab wann könnte A frühestens aus dem Zimmer raus? Vertrag ist wie gesagt noch nicht unterschrieben, wurde allerdings bei Besichtigung schon gefordert, A ist nur in das Zimmer gezogen weil es schneller gehn mußt.
Zu allererst mal: Bevor B überhaupt Person A irgentwas sagen kann oder was untervermieten will muss der Vermieter gefragt werden und das muss Person B mit dem eigentlichen Vermieter schriftlich festhalten ansonsten muss Person A immer befürchten aus der Wohnung mit sofortiger Wirkung raus geschmissen zu werden!
Weil das ist rechtswiedrig! Steht auch so in jedem Mietvertrag!
Und dannach kann Person B erst was schriftliches mit Person A vereinbaren und solange nichts schriftlich festgehalten ist brauch auch eigentlich nichts gezahlt werden! Ansonsten sind das alles nur mündliche Vereinbarungen die jederzeit wieder geändert werden können aber es gibt ja nichts definitives! Person A kann sich auf nichts berufen! Und das ist die schlechteste aller Positionen die ein Mieter haben kann!
Mündliche Absprachen halten vor keinem Gericht der Welt stand!
Zu deinen konkreten Fragen:
Zu 1) Da alles nur mündliche Absprachen waren, kann Person B diese jederzeit erweitern und Person A muss dann zahlen (immer eine Quittung verlangen mit dem genauen Grund wofür die Zahlung erfolgt). Die Kaution darf höchstens 3 Kaltmieten hoch sein.
Zu 2) Warmmiete bedeutet nichts anderes, als das in der Miete die Betriebskosten wie die Müllentsorgung, Wasser und evt. der Kabelanschluss der Wohnung mit drin ist, nicht aber die Stromkosten. Die sind immer separat.
Zu 3) A muss den Vertrag nicht unterschreiben. Er darf ihn auch gar nicht unterschreiben, solange er nichts mit dem eigentlichen Vermieter abgemacht hat. Klar kann er auch noch Änderungen einfügen. Die dürfen nur nicht gegen bestehende Gesetze verstoßen. A kann sich aus dem Internet Vorlagen suchen, wie ein Mietvertrag auszusehen hat und ihn auf die Wohnung anpassen, damit ist er auf der sicheren Seite.
Zu 4) Fordern ja, aber B muss nicht einverstanden sein. Jeder kann sich ungefär ausrechnen, was eine Wohnung kostet. Man gehe z.B. auf Internetseiten wo Wohnungen angeboten werden und schau da mal, was in seiner Stadt bzw. seinem Ort so an Miete gefordert wird und kann dann ungefähr abschätzen, was die Wohnung kostet die man bewohnen möchte.
Zu 5) Weiss ich nicht! Möchte deswegen lieber nichts falsches schreiben.
Zu 6) Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, und es auch nur eine mündliche Absprache Zwischen A und B war (insofern keine 3. Person dabei war), kann er jederzeit das Zimmer räumen! B hat keinerlei rechtliche Handhabe dagenen!
Zu allererst mal: Bevor B überhaupt Person A irgentwas sagen kann oder was untervermieten will muss der Vermieter gefragt werden und das muss Person B mit dem eigentlichen Vermieter schriftlich festhalten ansonsten muss Person A immer befürchten aus der Wohnung mit sofortiger Wirkung raus geschmissen zu werden!
Weil das ist rechtswiedrig! Steht auch so in jedem Mietvertrag!!
Ahja, dann müßt A also B erstma Fragen ob das mit dem eigentlichen VM geklärt ist. Weil A hat den VM noch nie gesehn, und ich denk mal das B das mit dem VM nicht abgesprochen hat.
alexa_sucht hat folgendes geschrieben::
Und dannach kann Person B erst was schriftliches mit Person A vereinbaren und solange nichts schriftlich festgehalten ist brauch auch eigentlich nichts gezahlt werden! Ansonsten sind das alles nur mündliche Vereinbarungen die jederzeit wieder geändert werden können aber es gibt ja nichts definitives!
Also falls A und B sich jetzt auf was schriftliches einigen sollten, was ich allerdings bezweifel, dann wäre das worauf sie sich geeinigt haben nichtig, solange der eingentliche VM nix davon weiß oder nicht mit einverstanden ist. Ah OK.
Und mal angenommen der VM weiß davon, A und B sind sich einig, haben aber nix weiter schriftlich gemacht, dann könnt B auch noch nach 3Monaten mit ner Kaution kommen und A müßt die bezahlen??
Danke dir, ich glaub das wird meinen Bekannten schon einiges weiter helfen.
Dem VM ist das egal von wem die Kaution kommt! Aber er wird seine Ansprüche dem gegenüber machen, der bei ihm im Mietvertrag steht!
Bei mir ist es so, das wir zu zweit im Mietvertrag stehen. D.h. Forderungen werden an beide gestellt und beide sind haftbar.
Im Gesetz ist es so geregelt, das der Mieter bis 3 Monate nach Einzug (also Beginn des Mietvertrages) Zeit hat die Kaution an den VM zu zahlen. A kann sich aber nicht darauf berufen das B auch die Hälfte zahlen muss, solange er nicht im Mietvertrag steht.
Im Gesetz ist es so geregelt, das der Mieter bis 3 Monate nach Einzug (also Beginn des Mietvertrages) Zeit hat die Kaution an den VM zu zahlen.
Ist das ein neues Gesetz? Ich kenne nur das Gesetz das regelt das der Mieter die Kaution in 3 gleichgroßen monatlichen Teilzahlungen zahlen kann, die erste Rate ist zu Begin des Mietverhältnisses fällig.
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