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Kaution als Untermieter, Miethöhe, Recht als Untermieter

 
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schlomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 12:27    Titel: Kaution als Untermieter, Miethöhe, Recht als Untermieter Antworten mit Zitat

Hallo,
hab da mal nen Paar Fragen.

Sachverhalt:
Person A hat sich Mitte September ein Zimmer angeschaut, und ist mit dem Vermieter (Person B) einig geworden eine Warmmiete von 300,-€ (halbe normale Monatsmiete) zu zahlen, von Kaution, Zeitpunkt zur Zahlung der Miete usw. wurde nichts gesagt.
Person A hat B bei Besichtigung des Zimmers 200€ gezahlt, im Glauben das sei die Miete für September (A ist am 20.9 in Zimmer eingezogen). Am Tage des Einzugs kam B auf A zu und fragte nach den restlichen 100€ Miete, da das was A am Tage der Besichtigung gezahlt hatte nur eine Anzahlung war. A hat die 100€ bezahlt, da es so auch auf der Quittung stand.

Das Zimmer das Person A gemietet hat ist ein Zimmer einer 2 RaumWohnung,im anderen Zimmer wohnt B, Küche und Bad werden gemeinschaftlich genutzt.
A ist doch denn Untermieter in dieser Wohnung oder? Mit dem Vermieter der "ganzen" Wohnung hat A nie gesprochen.

Person A ist also in besagtes Zimmer gezogen und hat einen Mietvertrag gefordert.
Nach ein paar Tagen (Person A hatte noch keinen Mietvertrag) kam B zu A und verlangt das die Miete 1 Monat im vorraus gezahlt wird (also Miete für November muß bereits Anfang Oktober gezahlt werden), sowie die Zahlung einer Kaution von 450€. Zusätzlich soll Person A noch etwa 30€ für Strom mtl. bezahlen.
B hat einen Mietvertrag aufgesetzt und diesen A vor kurzen gegeben, allerdings hat A noch nicht unterschrieben.

Vor ein paar Tagen hat A im Internet nach einen anderen Zimmer geschaut, dort hat A die Wohnung entdeckt, die A und B im Moment bewohnen, für 300€ Miete (die komplette Wohnung). Achso für Dezember ist geplant das A und B in eine größere Wohnung ( A ein Zimmer, B ein Zimmer, gemeinschaftl. Nutzung von Wohnzimmer, Küche und Bad) ziehen

Meine Fragen:
1. muß A die Kaution bezahlen?
Weil A ist ja eigentlich nur Untermieter, und von der Kaution war bei Besichtigung keine Rede. Wenn ja wie hoch darf die Kaution sein?

2. Wie hält es sich mit den 30€ Strom
Es war ja die Rede von Warmmiete, das bedeutet ja inkl. aller Nebenkosten, oder?

3. Muß A den Vertrag unterschreiben oder kann A noch Änderungen vor dem Unterschreiben verlangen (weil es steht ja nix drin wie eigentlich abgesprochen)

4. der "Nachmieter" von A und B zahlt ja dann für die ganze Wohnung 300€ (also das was A jetzt zahlt), wie verhält es sich kann A zu B gehn und fordern quasi nur 150€ zu zahlen, weil es wurde ja vereinbart halbe Miete der kompletten Wohnung nur das B behauptet hat die Hälfte wären 300€ (für die komplette Wohnung also 600€)

5. hat A Anspruch drauf den Mietvertrag von B einzusehn? B hat es A auf Nachfrage hin nicht gewährt.

6. ab wann könnte A frühestens aus dem Zimmer raus? Vertrag ist wie gesagt noch nicht unterschrieben, wurde allerdings bei Besichtigung schon gefordert, A ist nur in das Zimmer gezogen weil es schneller gehn mußt.

Ich hoffe mal ihr könnt mir helfen.

Grüße
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wherrmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 04:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir zunächst mal überlegen ob ich unter diesen Umständen
mit dem "Vermieter" eine Wohnung teilen will.
Wie soll das gutgehen wenn es schon gleich am Anfang Probleme gibt.
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schlomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

A hat vor so schnell wie möglich aus dem Zimmer auszuziehen. (Also sobald A ein anderes Zimmer bzw. Wohnung gefunden hat)
Darum ja meine Frage, ab wann A frühestens raus kann, als Untermieter sind das ja 4 Wochen zum Ende des Monats, nur da ja jetzt im Prinzip noch kein Vertrag (der Mietvertrag wurde ja gefordert und A hat ihn erst nach Enzug erhalten, oder gilt das schon als mündlicher Vertrag?)besteht sieht das ja anders aus, glaub ich jedenfalls.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

VM stellt das Zimmer zur Verfügung und M zahlt Miete= mündl. Vertrag und eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Kautionszahlungen in Höhe von 3 MM können verlangt werden, warum nicht bei Untervermietung?
Das Zimmer schnellstmöglich schriftlich kündigen, da VM sich nicht an mündliche Absprachen hält.
Natürlich hat der Untermieter keine Berechtigung den Hauptmietvertrag einzusehen und könnte selbst aus diesem keine Ansprüche Ableiten.
Unabhängig vom Mietzins der gesamten Wohnung kann der VM für das WG-Zimmer so viel Miete verlangen, wie er will, solange jemand dies bereit ist zu zahlen und es nicht den Tatbestand des Wuchers erfüllt.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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schlomo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.09.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::

VM stellt das Zimmer zur Verfügung und M zahlt Miete= mündl. Vertrag und eine 3 monatige Kündigungsfrist.

Mmmh Ok, sowas hab ich mir schon gedacht.

Susanne hat folgendes geschrieben::

Kautionszahlungen in Höhe von 3 MM können verlangt werden, warum nicht bei Untervermietung?

Ja Ok wenn ich genauer drüber nachdenk, ist das eigentlich logisch.
Aber der VM hätt doch vor Einzug etwas davon sagen müssen, oder? Ich weiß nicht ob A ihn direkt nach gefragt hat.

Susanne hat folgendes geschrieben::

Das Zimmer schnellstmöglich schriftlich kündigen, da VM sich nicht an mündliche Absprachen hält.

Sobald ne andere Wohnung oder Zimmer gefunden ist, bekommt er die Kündigung. Ist ne fristlose Kündigung wegen der nicht vereinbarten Sachen im Mietvertrag möglich?

Susanne hat folgendes geschrieben::

Natürlich hat der Untermieter keine Berechtigung den Hauptmietvertrag einzusehen und könnte selbst aus diesem keine Ansprüche Ableiten.
Unabhängig vom Mietzins der gesamten Wohnung kann der VM für das WG-Zimmer so viel Miete verlangen, wie er will, solange jemand dies bereit ist zu zahlen und es nicht den Tatbestand des Wuchers erfüllt.

Es verhält sich aber so, dass der VM zu A gesagt hat das die Miete (die A zu zahlen hat) die halbe Miete der gesamten Wohnung ist, also er zahlt 600€ und A die Hälfte davon also jeder quasi 300€. Dies entspricht ja jetzt nicht der Wahrheit, wenn der Nachmieter der gesamten Wohnung 300€ zu zahlen hat.
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt drauf an wie schwerwiegend der Verstoss gegen die Pflichten aus dem Mietvertrag sind und auch ob diese beweisbar sind. Dann wäre eine fristlose Kündigung denkbar.
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