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Verfasst am: 04.10.05, 13:09 Titel: Kaution auf Konto des Vermieters?
Hallo!
Folgendes: ein Vermieter verlangt im Mietvertrag, die Kaution in Höhe von 3 MKM auf deren Konto zu überweisen.
Muss der Mieter das machen wenn im Mietvertrag nirgends erwähnt wird, dass das Geld auf den Namen des Mieters verzinst wird und er auch die Zinserträge bekommt?
Wenn der Mieter nicht wegen fehlender Kaution gekündigt werden will sollte er die Kaution bezahlen. Ob die nun auf dem VM Konto oder ein sonstiges landet ist erstmal egal solange der VM diese dann getrennt von seinen Vermögen anlegt. Die Zinsen stehen dem Mieter eh zu nach Ende des Mietverhältnisses, was aber vermutlich nur sehr wenige Euro betragen wird bei derzeitigen 0,5% Zinsen.
Verfasst am: 04.10.05, 13:20 Titel: Re: Kaution auf Konto des Vermieters?
sKorx hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Folgendes: ein Vermieter verlangt im Mietvertrag, die Kaution in Höhe von 3 MKM auf deren Konto zu überweisen.
Muss der Mieter das machen wenn im Mietvertrag nirgends erwähnt wird, dass das Geld auf den Namen des Mieters verzinst wird und er auch die Zinserträge bekommt?
Wenn die Kaution vereinbart wurde, muss auch gezahlt werden. Dass "das Geld auf den Namen des Mieters verzinst wird" - was immer das bedeuten soll - ist nicht erforderlich. Nach § 551 BGB ist die Kaution "bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz" anzulegen. Die Anlage muss getrennt vom Vermögen des Vermieters erfolgen und die Erträge stehen dem Mieter zu. Eine Wiederholung der gesetzlichen Regelungen im Mietvertrag ist überflüssig.
Verfasst am: 04.10.05, 13:33 Titel: Re: Kaution auf Konto des Vermieters?
sKorx hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Folgendes: ein Vermieter verlangt im Mietvertrag, die Kaution in Höhe von 3 MKM auf deren Konto zu überweisen.
Muss der Mieter das machen wenn im Mietvertrag nirgends erwähnt wird, dass das Geld auf den Namen des Mieters verzinst wird und er auch die Zinserträge bekommt?
Manche Banken - Sparkassen bieten dafür extra Sparbücher an, die auf den Namen des Mieters laufen, jedoch erst dann abgeräumt werden können, wenn der Vermieter sein OK gibt. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
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