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Hallo,
grundsätzlich würde mich interessieren :
Fall :
Anwältin arbeitet als Betreuerin (41 Betreute) von A.
Mit Zustimmung des VMG gewährt sie Zahlungen an Angehörige X der Betreuten A in Form von Darlehn, die aber niemals zurückgezahlt werden können. War vorher ersichtlich, nun ist X in Privatinsolvenz.
Frage 1 : Kann sie haftbar gemacht werden?
Frage 2 : Wenn ja-über ihre Haftpflichtversicherung als Anwältin?
Gruß Malte
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