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Mietvertrag

 
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olaf123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 14:54    Titel: Mietvertrag Antworten mit Zitat

Hallo zusammen


Hab mal eine Frage ???


Mietvertrag seit sept 97 . Wie lange beträgt in dem Fall die Kündigungsfrist .

War 5 Jahresverrtag und verlängert sich bei nicht kündigung immer um 1 jahr .


Danke für eure Hilfe
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich 3 Monate Kündigungsfrist. Also jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf der Verlängerung kann fristgerecht gekündigt werden.
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olaf123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 10
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die antwort


hab noch mal nachgeschaut da steht noch was von weniger wie 5 jahre dann 3 monate länger wie 5 jahre dann 6 monate .

Verstehe ich das richtig egal zu welchen Termin dann aber 6 monate .??

Danke
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 18:38    Titel: Re: Mietvertrag Antworten mit Zitat

Im allgemeinen sind Kündigungsausschlüsse über 5 Jahre seit neuester BGH Rechtsprechung unwirksam. Könnte daher zur Unwirksamkeit der gesamten Kündigungsklausel führen. Somit würde dann die gesetzliche Regelung greifen. Danach beträgt die Kündigungsfrist für Mieter regelmäßig nur noch 3 Monate.

Könnte also sein, dass bis einschließlich morgen 05.10. (Dritter Werktag; Zugang beim Vermieter) schon zum 31.12. wirksam gekündigt werden kann.

Kommt natürlich immer auf die konkreten Formulierungen im Einzelfall an, aber möglich wärs.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 18:55    Titel: Re: Mietvertrag Antworten mit Zitat

zewa hat folgendes geschrieben::

Könnte also sein, dass bis einschließlich morgen 05.10. (Dritter Werktag; Zugang beim Vermieter) schon zum 31.12. wirksam gekündigt werden kann.


Könnte allerdings auch sein, dass die jeweilige Verlängerung um ein Jahr trotzdem wirksam ist und das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ablauf des Verlängerungszeitraums gekündigt werden kann.
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