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recht.de :: Thema anzeigen - wohnungsübergabe wohnungstür außen beschädigt - wer zahlt?
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wohnungsübergabe wohnungstür außen beschädigt - wer zahlt?

 
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winston
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 15:40    Titel: wohnungsübergabe wohnungstür außen beschädigt - wer zahlt? Antworten mit Zitat

Guten Tag.

Eine Mieterin hat nach 6 Monaten gekündigt. Bei der Wohnungsübergabe stellt der Vermieter fest, dass die Wohnungstür an der Außenseite verkratzt ist und will der Mieterin die Renovierung der Tür in Rechnung stellen. Im Übergabeprotokoll wurde die Beschädigung vermerkt.

Die Mieterin ist sich sicher, dass sie die Beschädigungen nicht verursacht hat, da sie beim Auszug sorgfältig vorgegangen ist.

Die Tür ist auf alle Fälle älter als 10 Jahre (wenn nicht sogar 20) und wies schon beim Einzug der Mieterin Beschädigungen auf (was aber nicht bewiesen werden kann).

Meine Fragen:
Muss die Mieterin grundsätzlich zahlen?
Wenn ja, dann nur den Zeitwert der Tür, oder? (Wer legt diesen fest?)

Wenn der Vermieter behauptet, die Tür wurde beim Auszug fahrlässig beschädigt - muss er dies nachweisen? Die Mieterin hat leider keine alten Fotos von der Tür.

Grundsätzlich besteht von seiten der Mieterin der Verdacht, der Vermieter wolle sich auf ihre Kosten eine neue Tür verschaffen. Welche Vorgehensweise ist hier angeraten?

Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung!
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bonnsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

...hm. keihne ahnung. aber,

jeder muss doch das beweisen, was für ihn günstig ist.

1.) wahrscheinlich gelingt der vermieterin der beweis, dass die tür beim Einzug nicht beschädigt war.

2.) bleibt aber die Tatsache, dass sie beweisen muss, dass Du die tür beschädigt hast.

weil für alles was außerhalb der wohnung liegt (also auch die Außenseite der Tür) nicht Du automatisch die Verantwortung trägst.

Beispiel: ich wohne Hochparterre und hab einen Balkon. Wenn der ein schönes grafitt ibekommt, bin ich wohl nicht dafür verantwortlich, auch wenn ich der mieter bin.

Sollte Ihr der Beweis allerdings gelingen, dann musst Du wohl (etwas) bezahlen....

Gruß
_________________
...hm, ob das jetzt klug war?...
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winston
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Danke für die Antwort...

Aber damit hier kein Mißverständnis aufkommt... Ich bin nicht der Vermieter...

Die Frage ist, was kann die Mieterin tun, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie die Schäden nicht verursacht hat...

LIegt die Beweispflicht überhaupt bei Ihr? Muss nicht der Vermieter beweisen, dass sie die Tür beschädigt hat?

Und falls sie nicht keine Möglichkeit hat und doch zahlen muss, dann doch wohl nicht die kompletten Renovierungskosten sondern wohl nur den Zeitwert? Und wie hoch kann der bei einer ca 15 Jahre alten Tür noch sein?

Ist es besser, sie meldet das ganze ihrer Haftpflichtversicherung und die schlägt sich dann mit dem Vermieter herum?

Ich weiß, Fragen über Fragen ....

Danke für die Hilfe ..
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

winston hat folgendes geschrieben::

den Zeitwert? Und wie hoch kann der bei einer ca 15 Jahre alten Tür noch sein?
..


Das kommt darauf an, wie lange so eine Tür im Durchschnitt hält. Ich meine, 15 Jahre sind kein Alter für eine Wohnungsabschlusstür. Daher hier ein einfaches Beispiel, ausgehend von 1000.- (damals wohl noch D-Mark) Anschaffungskosten der Tür.
Bei einer Lebensdauer von 20 Jahren sind noch 250 Mark zu zahlen, bei einer Lebensdauer von 40 Jahren sind noch 625 Mark zu zahlen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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bonnsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

winston hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Aber damit hier kein Mißverständnis aufkommt... Ich bin nicht der Vermieter...

...das habe ich schon verstanden, hab mich dann wohl etwas zu unglücklich ausgedrückt...

Die Frage ist, was kann die Mieterin tun, wenn sie nicht beweisen kann, dass sie die Schäden nicht verursacht hat...

...die idee mit der haftpflichtversicherung klingt eigentlich ganz gut, aber... (siehe antwort nächste frage...)

LIegt die Beweispflicht überhaupt bei Ihr? Muss nicht der Vermieter beweisen, dass sie die Tür beschädigt hat?

...genau das wollte ich oben schon gesagt haben. Ich würde sagen, das sie anfagen muss zu beweisen, weil sie ja etwas von dir will .



..
Verlegen Sehr glücklich Sehr glücklich
_________________
...hm, ob das jetzt klug war?...
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage wäre doch eher: wer klagt?

Sieht die VM sich im Recht, zieht sie bei der Aufrechnung der Kaution ihre Forderung von der Kaution ab. Will die ehemalige M an das Geld, muss sie klagen....
_________________
Grüße
Susanne


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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ist eine Kaution vorhanden wird es in der Praxis regelmäßig so ablaufen wie Susanne schreibt.

- Einbehalt von der Kaution und fertig (evtl. nach Aufforderung zur Schadensbeseitigung)
- wenn der Mieter nun klagen möchte, soll er doch

Nochmal zum Alter der Tür. Ich habe gerade an einer ca. 90 Jahre alte Wohungstür eine Kleinreparatur durchführen lassen. Jetzt sollte sie wieder einige Jahrzehnte halten - wenn nicht ein Mieter sie von außen verschrammt. Winken
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht ist es mögliche den/die Vormieter/in ausfindig zu machen und dort eine Bestätigung zu erhalten, dass die Tür schon vor Ihrem Einzug beschädigt war.

Gruß, Jade
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winston
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Anmeldungsdatum: 04.10.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 06:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Tips... Das mit der Vormieterin ist eine gute Idee...

Spinnen wir den Fall mal weiter ...

Der Vermieter gibt an, die Tür sei vor einem Jahr komplett renoviert worden.
Die Mieterin entschließt sich, sich nicht weiter nerven zu lassen und das ganze der Versicherung zu melden. Für die Versicherung braucht sie die Rechnung der behaupteten Renovierung. In einem Telefonat mit dem Vermieter bittet sie diesen um besagte Rechnung und erwähnt, dass sich der Versicherungsagent wohl die Tür zwecks Schadensbegutachtung ansehen möchte.

Dies passt dem Vermieter gar nicht, weil er
a) erst mal die Rechnung finden müsste und
b) meint, dass er einfacher sei, den Schreiner zu beauftragen und das ganze einfach von der Kaution einzubehalten.

Hierzu eine Frage:
Das Einbehalten eines Teiles der Kaution muss ja auf einer nachweisbaren Grundlage beruhen, die ja nicht vorhanden ist. Zudem wird er sicher mehr einbehalten, als die Versicherung erstatten würde bzw. als dem Zeitwert der Tür entspricht. Genügt hier zunächst ein Widerspruch für den Fall der Einbehaltung oder wäre es in diesem Fall jetzt besser, gleich den Rechtsanwalt einzuschalten?

Viele Grüße!
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die "nachweisbaren Grundlage" ist aus Sicht eines Vermieters sehr wohl in Form einer zerkratzten Tür vorhanden. Wenn die Versicherung zahlen sollte, denke ich das damit sicher beide leben können (sollten).
Ansonsten, da der Mieter ja klagen will, ist ein Anwalt wohl der logische (kostenintensive) Schritt. Ein Rauszögern macht es auch nicht billiger.
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn die Mieterin den Schaden ihrer Versicherung angezeigt hat, ist sie aus der Sache heraus.

Der Vermieter wird dann bezüglich seiner Forderung gegenüber der Versicherung beweispflichtig sein. Er wird die besagte Rechnung - wenn sie denn überhaupt existiert - finden müssen oder er wird leer ausgehen.

Kürzlich gabs erst einen ausführlichen Thread wg. beschädigter Tür und Ersatzzahlung der Versicherung:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=36811

Gruß, Jade
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

Jade hat folgendes geschrieben::
wenn die Mieterin den Schaden ihrer Versicherung angezeigt hat, ist sie aus der Sache heraus.


Ganz so einfach würde ich das nicht sehen. Es wäre durchaus denkbar das die Versicherung sollche Art Schäden ausgeschlossen hat - das sollte zumindest im Vorfeld abgeklärt werden.
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