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Ist es Vertragsbruch, wenn im Mietvertrag über eine Ferienwohnung angegeben ist, dass die Wohnung nur von den im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf, dann aber (Klein-)Kinder - die nicht genannt wurden - mitgebracht werden, mit der Begründung der Mieter, Kleinkinder seien doch keine "Personen"?
oder noch allgemeiner: muss ein Mieter, wenn im Vertrag von "personen" die Rede ist, davon ausgehen, dass auch Kinder darunter fallen oder kann man sich darauf berufen, dass das genauer hätte formuliert werden müssen?
aber wenn du sagst, Kinder gelten als "Personen", warum muss man es dann genauer formulieren, dann würde die Formulierung "Personen" ja ausreichen, dass jeder verstehen muss, dass damit alle gemeint sind, oder nicht?
Das stimmt, ich meinte damit, dass Kinder als Personen bezeichnet werden und wenn der VM nicht möchte das Kinder mitgebracht werden, dann hätte er das auch so schreiben müssen!
Wie z.B. das er nicht möchte das (Klein)Kinder mitkommen oder er hätte das Wort erwachsene verwenden müssen.
hast du mir dazu auch irgendeine Quelle, wo man das nachlesen kann, das wäre super
Vorliegend würde es nicht darum gehen, dass Kinder unerwünscht sind, aber wenn der Preis pro Person zu berechnen ist und nicht pauschal, dann ist es dem Vermieter natürlich daran gelegen, alle Personen zu kennen, denn schließlich verbrauchen ja auch alle Wasser, Strom etc. - auch wenn es sich um Kleinkinder handelt, die evtl. kein eigenes Bett brauchen.
Da die Frage offensichtlich aus dem Zusammenhang gerissen ist, kann hier nur spekuliert werden. Ferienwohnung können mit besonderer Ausstattung durchaus 8 Personen oder mehr beherbergen. Der Mietzins richtet sich bei solchen Angeboten auch dann nach der Personenzahl, u.a. weil Gas oder Stromkosten inklusive sind.
Man kann demnach allerdings nicht als Ehepaar zu 2 Personen buchen und seine Kleinkinder mitbringen mit der Begründung, diese wären keine vollwertigen Personen/Mieter etc.
In solchen Verträgen sind nicht selten auch Besuchertarife.
Auch in "normalen" Wohnraummietverträgen gelten Kinder bezüglich der Nebenkostenabrechnung als 1 Person ab der Geburt. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Danke, die Antworten helfen schon mal weiter, hab mir das auch so gedacht.
Wie sieht es dann aber aus, wenn die Kapazität mit der Zahl der Erwachsenen bereits voll ausgelastet ist, dann noch zusätzlich Kinder mitgebracht werden, kann man für diese extra verlangen, wenn diese zwar kein Bett brauchen, aber ja wie alle anderen auch, Strom und Wasser verbrauchen - die Mieter können da doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass das dann kostenlos ist?
Bin weiterhin für einen Buch- oder Internettipp zu diesem Thema dankbar
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