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Einbruchdiebstahl nicht nachweisbar. -Hausratversicherung?

 
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Gerry2005
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Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 15:29    Titel: Einbruchdiebstahl nicht nachweisbar. -Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Eine Familie hat eine Wohnung im Erdgeschoss mit Terrasse. Während die ganze Familie in der Nacht (1.00 – 6.00h) schläft, dringen Einbrecher über die gekippte Terrassentüre in ihr Wohnzimmer ein und stehlen Bargeld und Schmuck. Der Griff der Terrassentür hat ein Schloss, das aber nicht geschlossen war. Außerdem konnte die Polizei keine Einbruchspuren oder Fingerabdrücke sicherstellen. (Was bei Kunststofftüren und Fenstern laut Aussage der Polizei nicht unüblich ist.) Die Ermittlung des Fluchtweges über den Garten ergab, dass die Einbrecher im Garten des Nachbarn, die leeren Schmuckkassetten zurückgelassen hatten. (Somit kann ein Diebstahl nachgewiesen werden). Die Polizei erklärte die Bestohlenen, dass sie, wenn sie in ihrer Wohnung über Nacht anwesend sind, nicht verpflichtet sind, die Terrassentüre ganz zu schließen, da es sich um eine heiße Nacht handelte und die Familie ein Recht auf Frischluftzufuhr hat. – Es ergibt sich hier das Problem, den mit dem Diebstahl verbundenen Einbruch nachzuweisen zu müssen.
Meine Frage dazu: Hat diese Familie trotzdem Anspruch auf eine Schadensregulierung über ihre Hausratversicherung? Man hört doch immer wieder von ähnlichen Einbrüchen, bei denen ein Fenster o. ä. gekippt wurde und deshalb keine Hebelspuren zu finden sind. Immerhin war die Wohnung ja nicht unbewohnt, als eingebrochen wurde.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Den Schaden erst einmal vollständig und wahrheitsgemäß der Hausratversicherung melden und das Polizeiprotokoll der Meldung an die Versicherung beifügen.
Und dann abwarten, wie die Versicherung auf die Meldung reagiert ... wozu vorher schon einen Kopf machen?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es ergibt sich hier das Problem, den mit dem Diebstahl verbundenen Einbruch nachzuweisen zu müssen.


genau da liegt der hund begraben:
der versicherungsnehmer muß ein versichertes ereignis beweisen. ist das nicht möglich wird es i.d.r. auch von der hausratversicherung keine entschädigung geben...

aber, melden sollte man es trotzdem mal, wenn am ende doch was rausspringt, wars ja nicht umsonst...
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