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Haftung des Betreuers über tatsächliche Leistungserbringung

 
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Glache
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 09:24    Titel: Haftung des Betreuers über tatsächliche Leistungserbringung Antworten mit Zitat

Meine rechtlich Betreute ist Erbin ihres Sohnes geworden.
Der Sohn (Pflegestufe 3)lebte im Heim und stand unter rechtl. Betreuung eines Berufsbetreuers.
Nun ist er verstorben. Die letzten 11 Jahre wurden monatlich eine "Gesellschaftsdaime" vom Berufsbetreuer ins Heim geschickt und mit 25,- Euro pro Stunde zum Zeitungvorlesen eingesetzt. Insgesamt sind monatlich ca. 300,- Euro über 11 Jahre entstanden und haben das Vermögen erheblich geschmälert.
Die Zahlungen liefen immer bar gegen Quittung. Der Rechtspfleger hat niemals was beanstandet und die Richtigkeit bestätigt. Nun riecht die ganze Sache etwas korrupt, da die Gesellschaftsdame dem Heimpersonal überhaupt nicht bekannt ist.
Inwieweit wäre dies ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
Allein der Stundensatz liegt mindestens 3 mal so hoch als üblich. Wer prüft, ob nicht wesentlich mehr Betreute hier abgezockt wurden? Der Berufsbetreuer hat noch ca. 50 weitere rechtl. Betreuungen.
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 03.10.05, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mit dem zuständigen Richter darüber sprechen, wenn das nichts bringt zum Anwalt und die Betreuungsakte anfordern.
Gruß Malte
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 04.10.05, 17:13    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

upps, eine neue Geschäftsidee. Sehr böse

Ich wollte ja auch schon mal jemanden "einstellen", der eine Betreute ein bis zwei Mal pro Woche im Rollstuhl durch die Gegend schiebt. Aber auch da hätte es ein sechszehnjähriges Mädchen getan, die sich ein paar Euro nebenbei verdient.

Aber das, was da gelaufen ist, ist doch recht dreist.

Nur wird da geklagt werden müssen, Ausgang zweifelhaft.

Gruss

Andreas
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Malte Haas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 212
Wohnort: bei Opa inne Werkstatt

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

@AndreasHL :
Es muss doch nicht unbedingt geklagt werden. Aus der Betreuungsakte ist doch ersichtlich wer die Leistung (angeblich) erbracht hat. Ob diese Person eine Klage will?
Ich denke nicht, das könnte evtl. Ärger für sie bringen.
Gruß Malte
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 16:12    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,


na ja, bei der Gesamtsumme, um die es geht, wird wohl keiner freiwillig etwas herausrücken. Natürlich muss man es erstmal im Guten versuchen.

Gruss

Andreas
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