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es ist ein wasserrohrburch entstanden und das Wasser ist seit 24.09.05 abgestellt, die whg also nicht nutzbar. in welcher höhe ist eine mietminderung gerechtfertigt? _________________ TG
ohne wasser ist weder kochen, waschen noch duschen/baden/toilette möglich. würdest du sagen, das sind 100%?
gelten bei dienstwohnungen vielleicht andere bestimmungen?
danke für antwort _________________ TG
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