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Verfasst am: 04.10.05, 20:01 Titel: Mieter zieht trotz Vertragsabschluss nicht ein
Ein Mieter hat am 01.09.2005 einen gültigen Mietvertrag unterschrieben, ist bis heute nicht eingezogen.-Eine Kündigung liegt nur in mündlicher Form vor.-Wie lange kann der Vermieter die Weiterzahlung der Miete verlangen?
Solange bis der Mietvertrag gekündigt ist und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Da eine mündliche Kündigung nicht möglich ist, ist das Mietverhältnis ungekündigt.
Jein, die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats, falls nichts anderes vereinbart, beim VM zugegangen sein damit die Kündigungsfrist anfängt zu laufen. Bei allen was später eintrudelt fängt die Frist einen Monat später an zu laufen. Beispiel: Wenn die Kündigung morgen zugeht dann ist das der dritte Werktag diesen Monats und die Kündigungsfrist würde somit bis zum 31.12.05 laufen. Geht die Kündigung aber erst am 6., sprich Donnerstag, zugeht dann läuft die Kündigungsfrist bis zum 31.01.06.
Untermieter zieht inoffizell ein in eine Wohnung für die ER das Gas anmelden müste.
Der offizielle Mietvertrag beginn zum nächsten 1.
3 Tage vorher kündigt der Untermieter an, das er nicht zahlen wird.
Ich forder den Schlüssel zurück oder eine Kaution.
Untermieter kündigt erst nachdem ich ihn in Zahlungsverzu gesetzt habe am 4. eines Monats und bietet später an 300 € zum Ausgleich zu zahlen. Meine Forderung sind über 1500 € ohne Nebenkosten..
Dann nimmt er sich einen Anwalt und plötzlich ist nicht mal mehr von den 300 € die Rede..
Ich soll sogar das Bett, das ich als einzigen Pfand noch habe rausrücken.
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