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Ärger mit der Nebenkostenabrechnung

 
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ringchen1982
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 19:21    Titel: Ärger mit der Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

mein freund hat in unserer letzten wohnung alleine gewohnt. dann habe ich ihn kennengelernt und bin zu ihm in die wohnung gezogen. der vermieter wohnte im selben haus. nachdem ich eingezogen bin habe ich mit absprache der vermieter jeden monat 30 € nebenkosten bezahlt. dies habe ich auch jedes mal auf den überweisungen angegeben. wir haben aber nichts schriftlich festgehalten. jetzt sind wir ausgezogen und unsere nebenkostenabrechnung wurde uns jetzt zugeschickt. wir sollen eine nachzahlung bezahlen. auf der abrechnung kommt aber nur das geld von meinem freund vor. meine insgesamt 300 € (über 10 monate) werden nicht aufgeführt. diese summe würde die gesamte nachzahlung decken. die vermieter argumentieren damit, das das geld nur als miete anzusehen war, d.h. das ich 30 € monatlich für die abnutzung der wohnung zahlen sollte. dabei haben wir es als nebenkosten abgemacht. das würde doch nur gehen, wenn ich einen mietvertrag als untermieter unterschrieben hätte, oder? wir haben aber nichts schriftlich vereinbart. wer ist jetzt im recht? und noch eine frage: übernimmt meine familienrechtschutzversicherung den fall, denn der vermieter geht mit sicherheit zum anwalt?

Danke für die Mühe
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt auf Ihre Rechtsschutzpolice an, da müssen Sie sich schon selber durch das Kleingedruckte kämpfen. Das kennt hier niemand und ist von Versicherung zu Versicherung auch immer anders.

Häufig sind Mietrechtsachen in derartigen Pauschalpolicen ausgeklammert und durch eine gesonderte Mietrechtschutz abzudecken, weil schließlich nicht jeder Mensch ein Mieter ist.

Außerdem setzt der Familienrechtsschutz imho einen gemeinsamen Hausstand mit dem Versicherungsnehmer voraus, wenn Sie nicht selber der Versicherungsnehmer sind. Von zu Hause ausgezogene Kinder fielen da ergo raus. Könnte ja sein, dass das hier zutrifft.

Rufen Sie doch einfach die Versicherung an, schildern Sie denn Fall und Ihnen wird sicherlich direkt am Telefon Auskunft erteilt, ob Ihre Police hier taugt oder nicht. Nahezu alle Versicherer bieten dafür eine halbwegs kostengünstige 0180er Nummer an.

Ansonsten wird Ihnen hier niemand weiterhelfen können, da Sie ein konkrete Rechtsberatung wünschen. Das ist in so einem Forum gesetzlich nicht möglich.

Allgemein gesprochen kann jedoch kein Vermieter einseitig oder stillschweigend einfach die Miete erhöhen. Das wäre eine Vertragsänderung, die nur mit Einverständnis des Mieters nach vorheriger schriftlicher Ankündigung erfolgen kann. So will es das Gesetz in jedem Fall.

Hier liegt es an Ihnen, zu beurteilen, ob Ihr Fall auch unter diesen allgemeinen Grundsatz des Vertragsrechts fällt.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.


Zuletzt bearbeitet von zewa am 05.10.05, 19:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ringchen1982
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

ok, danke für die schnelle hilfe.
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