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Rundfunkgebühr auf Internet-PCs - Höhe?

 
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HeRo11k3
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Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 11:03    Titel: Rundfunkgebühr auf Internet-PCs - Höhe? Antworten mit Zitat

Ein fröhliches Moin moin von einem Neuen,

folgender Fall beschäftigt mich: Person A hat in seinem Haushalt ein Radiogerät im Besitz - ordnungsgemäß angemeldet. Zahlt also nach §2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) einmal die Grundgebühr. A hat aber auch einen PC (oder mehrere) im Besitz - die nach §11 (2) RGebStV bis 31.12.2006 befreit sind von jeglicher Gebühr (keine TV-Karte etc.).

Am 1.1.2007 endet die Befreiung. Welche Gebühr wird jetzt fällig? In eigentlich allen Diskussionen wird von Grundgebühr+Fernsehgebühr ausgegangen (natürlich wegen der Zweitgeräteregelung nicht zusätzlich zur "Radiogebühr") - aber §2 (2) RGebStV sagt, jeder Rundfunkteilnehmer hat - vorbehaltlich der §§ 5 und 6, darauf komme ich später zu sprechen - für jedes Rundfunkgerät Grundgebühr und für jedes Fernsehgerät zusätzlich Fernsehgebühr zu entrichten.
Wenn man nun akzeptiert, dass ein PC ein "neuartiges Rundfunkgerät" ist, ist ein PC doch noch lange kein Fernsehgerät, so dass nur die Grundgebühr anfallen dürfte?

Wo kann ich die rundfunkgebührenrelevante Definition von "Fernsehgerät" finden?

Nächste Frage, §5 (3) RGebStV spricht von "nicht ausschließlich privatem Bereich" - heißt das im Klartext, wahlweise privat oder gewerblich, oder ist hiermit nur der "Mischbetrieb" gemeint?

Und schließlich: §5 (3) RGebStV sagt auch, für neuartige Rundfunkgeräte ist keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits für andere Rundfunkgeräte auf demselben Grundstück Gebühr bezahlt wird - A bezahlt auf demselben Grundstück für sein Radio ja bereits Rundfunkgebühr - wenn auch nur Grundgebühr, aber doch trotzdem Rundfunkgebühr - also müsste doch demnach der PC gebührenfrei sein? Oder liegt hier ein Denkfehler meinerseits, weil die Rundfunkgebühr nach §2 (1) aus Grundgebühr und Fernsehgebühr besteht? M. E. dürfte im Fall Radio die Rundfunkgebühr nur aus der Grundgebühr bestehen - Rundfunkgebühr wird also bezahlt, also PC als neuartiges Rundfunkgerät gebührenfrei?

Bitte korrigiert mich in allen Unkorrektheiten (oder: korrigieren Sie mich bitte - ist hier Du oder SIe die übliche Umgangsform?)

Und noch eine kleine Anmerkung: Bitte in diesem Thread keine allgemeinen Diskussionen über Sinn oder Unsinn einer Rundfunkgebühr/der GEZ - das habe ich mir schon seitenweise durchgelesen, bevor ich hier gepostet habe, und da wäre es sicherlich angebrachter, die Diskussion in jenen Threads weiterzuführen.

MfG, HeRo
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