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ich habe mit meiner Familie Anfang August für zwei Wochen eine Reise nach Mallorca in ein 4-Sterne Hotel (Wortsperre: Hotelname) unternommen.
Wir haben dieses Hotel gebucht, weil im Prospekt stand: "Nur wenige Meter zum Sandstrand".
Tatsächlich waren es 200 m vor anderen Hotels. Hätten wir das gewusst hätten wir dieses Hotel nicht gebucht. Vor unserem war nur eine gepflasterte Fläche mit Pool, die mit einer Mauer zum Meer hin abgeschlossen wurde. Von der Oberkante Mauer zum ca. an dieser Stelle vier Meter tiefen Meer zum Wasser waren es ca. drei Meter.
Ich habe diesen Mangel und weitere am ersten Tag im Hotel bei der örtlichen Reiseleitung reklamiert und um Verlegung in ein anderes Hotel gebeten. Dies war gem. Reiseleitung nicht möglich.
Am zweiten Tag habe ich der örtlichen Reiseleitung die Reklamationen schriftlich gegeben.
Diese waren: Über drei Stunden zu spät, um ca. 00:30 im Hotel angekommen, Liegefläche vor dem Hotel viel zu klein mit viel zu wenig Beschattung (ca. 30 Schirme bei 245 Zimmern) und, wie gesagt, nicht wenige Meter zum Sandstrand, sondern 200 Meter.
Bei der Reklamation nach dem Urlaub habe ich auch noch das Zimmer mit seinen ca. 15 qm für drei Personen und die geringe Ausstattung des Bades (ein Waschbecken, ein WC, Dusche ohne Wanne, Badabmessungen ohne Dusche ca. 1,60x1,60 m) als nicht einem 4-Sterne-Hotel entsprechend angeprangert.
(Wortsperre: Firma) hat uns lediglich ca. 5 % des Reisepreise zurückerstattet.
Wer kann mir sagen, welche Rückerstattungssumme bei einem Gesamtpreis von ca. 2500,-- € gerechtfertigt wäre?
Über drei Stunden zu spät, um ca. 00:30 im Hotel angekommen,
...und weshalb war es drei Stunden später? War schon der Abflug verschoben worden?
braig hat folgendes geschrieben::
Liegefläche vor dem Hotel viel zu klein mit viel zu wenig Beschattung (ca. 30 Schirme bei 245 Zimmern)
Liegefläche kann relativ sein - ohne Bilder schwer zu beurteilen
Beschattung - war denn welche versprochen? denn lt. etlichen Urteilen muss kein Hotel über ebenso viele Liegen/Sonnenschirme wie Zimmer verfügen
braig hat folgendes geschrieben::
und, wie gesagt, nicht wenige Meter zum Sandstrand, sondern 200 Meter.
Man müsste die genaue Katalogbeschreibung kennen, um dazu etwas sagen zu können.
braig hat folgendes geschrieben::
Bei der Reklamation nach dem Urlaub habe ich auch noch das Zimmer mit seinen ca. 15 qm für drei Personen und die geringe Ausstattung des Bades (ein Waschbecken, ein WC, Dusche ohne Wanne, Badabmessungen ohne Dusche ca. 1,60x1,60 m) als nicht einem 4-Sterne-Hotel entsprechend angeprangert.
Größe mag ein Mangel sein
Aber an der Badezimmerausstattung kann ich keine Mängel so erkennen: ein Waschbecken ist auch im 4-Sterne-Bereich durchaus üblich, und wenn keine Badewanne versprochen war, reicht eine Dusche - auch hier ist es durchaus im 4-Sterne-Bereich üblich nur Dusche zu haben.
braig hat folgendes geschrieben::
hat uns lediglich ca. 5 % des Reisepreise zurückerstattet.
Wer kann mir sagen, welche Rückerstattungssumme bei einem Gesamtpreis von ca. 2500,-- € gerechtfertigt wäre?
--> macht rund € 833.-- pro Person aus --> 5 % sind rund € 42.--
also Strandentfernung und Größe des Zimmers mögen echte Mängel sein (mir fehlen die Unterlagen dazu); Verspätung und Badezimmer möglicher Weise nicht
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