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Junge Frau fängt nach ihrem Lehramtsstudium das Referendariat an. Über eine Agentur wird ihr ein Anwärter-Tarif einer privaten Krankenkasse vermittelt.
Ein Jahr später wird die Gute schwanger, sie wird wohl nach der Geburt des Kindes 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen. Auf Grund dessen wird ein Termin beii einer niederlassung der Krankenkasse gemacht, wo ihr mitgeteilt wird, dass in der Elternzeit "Alles beim Alten" bleibt. Sie möge nur bitte den Erziehungszeit-Bescheid in Kopie einschicken, dies wird zu Beginn der Elternzeit auch gemacht.
Ca. 2 Monate nach Antritt der Elternzeit verlangt die Beihilfestelle einen Bescheid über den aktuellen KK-Tarif. Dieser wird bei der KK beantragt un dauch prombt erstellt - mit den Daten des Anwärter-Tarifs.
Ca. 6 Monate nach Antritt der Elternzeit kommt ein Brieff der Kasse ins Haus, indem ein Wechsel des Tarifes mit geteilt wird. Angeblich falle sie nun nicht mehr in den Anwärtertarif, sondern in einen normalen Tarif, der um ein vielfaches höher ist. Rückwirkend zum Beginn der Elternzeit soll der Tarif nachberechnet werden!
Nun schaut die junge FRau ihre Unterlagen mal genau durch un findet in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) folgendes:
8. VERSICHERUNGSFÄHIGKEIT / VERSICHERUNGSENDE
8.1 Versicherungsfähig sind:
- Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwärter, Referendare), die Anwärterbezüge - also keine Dienstbezüge - erhalten
...
8.2 Die Versicherung nach BAN-Tarif endet
...
b) die Ausbildung vorzeitig beendet oder um mehr als sechs Monate unterbrochen wird
Meine Fragen:
1. Die Versicherung hat während der Elternzeit mehrmals den Tarif bestätigt, sogar schriftlich. Sie wusste von Beginna an über die Dauer der Elternzeit Bescheid. Sind solche Aussagen der KK bindend?
2. Es werden keine Dienstbezüge bezogen, die junge Frau gilt weiterhin als Referendarin - nur eben in Elternzeit. Ist sie wirklich aus dem Tarif raus?
3. bedeutet 8.2 b.) nicht, dass NACH 6 Monaten der Tarif endet? Somit kein eNachzahlung anfallen würde?
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