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Hallo und guten Tag

 
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 05.10.05, 23:15    Titel: Hallo und guten Tag Antworten mit Zitat

Eine Frage bitte an die "Fachmänner" hier...
Mieter X ist jetzt nach 38 Jahren aus seiner Wohnung ausgezogen. ( Erstbezug) Jedoch sind die sechs "einfach funierten" Holztüren nicht mehr im Bestzustand. Nun möchte Vermieter Y fünf der Türen komplett mit Zargen ersetzt haben. Die Haustüre nicht denn sonst müsste Vermieter Y alle anderen Türen im Haus (sechs Familien) wegen des einheitlichen Bildes auf die eigenen Kosten erneuern.
Ist das bei "einfachen" Holztüren rechtens??

Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar
Gruß
Butterblume 69
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wherrmann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 02:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird sich von hier nur schlecht bewerten lassen.
Was heißt nicht im Bestzustand ? Wenn diese samt Zargen erheblich beschädigt sodaß eine Überarbeitung nicht möglich ist, gehört das auch nach langer Nutzung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch zumal wenn vielleicht auch ursächlich ist dass die notwendigen Schönheitsreparaturen unterlassen wurden.
Beschädigungen würde im übrigen unter Umständen Ihre Haftpflichtversicherung ersetzen.
Die Frage ist welchen Wert eine Tür diesen Alters hat. Je nach Qualität und Pflege kann eine Tür natürlich erheblich älter werden.
Das kann abschließend aber nur der zuständige Amtsrichter beantworten.
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

Was bitte ist der Zeitwert einer 38 Jahre alten Holztür?
Jeder verständige Richter dürfte hier doch hoffentlich auf einen Zeitwert von Nahe bei Null entscheiden.

Damit würde sich das Problem vielleicht nicht rechtlich abschließen lassen, aber zumindest doch wirtschaftlich viel von seiner Brisanz verlieren.

Denn der Vermieter bekäme vor Gericht zwar dem Grunde nach evtl. Recht.
Er bekäme aber der Höhe nach nur einen kleinen Bruchteil des Neuwertes einer "einfachen" Tür als Schadenersatz zugesprochen.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Butterblume69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 22:45    Titel: vielen Dank Antworten mit Zitat

für die Antworten:)

Ich werde es weiterleiten.
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