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alexklein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 30.09.05, 12:00 Titel: Vertrag ohne Unterschrift gültig |
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Privatperson A hat bei Versicherung V angerufen um sich über deren Konditionen zu informieren. A zeigt Interesse und bittet V ihm die Unterlagen zuzuschicken. Die Zusendung erfolgt auch sofort. V schickt noch einen Vermerk mit, in dem A aufgefordert wird, sich innerhalb von 2 Wochen zu melden, ansonsten würde das Schweigen als Zusage gewertet werden.
A ist inzwischen jedoch nicht mehr bereit, diese Versicherung abzuschließen und wirft die Papiere weg, ohne sich nochmal bei V zu melden. Nach Ablauf der Frist von 2 Wochen kommt die erste Rechnung. A zahlt nicht. 3 Wochen später kommt die erste Mahnung mit dem Hinweis, dass bei nichtbegleichen der Rechnung, ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.
A ruft nun bei V an und meint, dass ein Vertrag ohne seine Unterschrift nicht rechtsgültig wäre. V bestreitet dies jedoch und verweist auf das Telefongespräch in dem A angeblich eindeutig dem Vertrag zugestimmt hätte, so dass der Vertrag auch ohne die Unterschrift gültig wäre. V lässt von seiner Meinung nicht ab und meint, A könnte sich ja einen Anwalt nehmen und dagegen klagen.
Der Versicherungsbetrag ist jedoch relativ klein und A hat keine Rechtsschutzversicherung, so dass sich ein Anwalt nicht lohnen würde.
Was kann A tun? |
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Soeren_coe FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.09.2005 Beiträge: 84
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Verfasst am: 30.09.05, 12:43 Titel: |
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hier ist stillschweigend ein Vertrag zustande gekommen.
Durch den deutlichen hinweis, das ohne rückmeldung der vertrag zustande gekommen ist.
Müsste eigentlich rechtswirksam sein.
Was man tun kann? Versicherung zum nächstmöglichen zeitpunkt kündigen |
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alexklein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 30.09.05, 13:42 Titel: |
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Wenn ich mich noch richtig an meine Recht-Vorlesung erinnere, kann ein Vertrag durch Stillschweigen doch nur zwischen zwei Kaufmännern zustande kommen und nicht zwischen einer Privatperson und einem Kaufmann (§362 I HGB).
V hat doch gar nichts gegen A in der Hand, wenn der Fall wirklich vor Gericht landen sollte. |
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Eifeler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.09.2005 Beiträge: 462
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Verfasst am: 01.10.05, 13:01 Titel: |
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Wurde denn schon ein Versicherungsschein ausgehändigt? Es gibt ja schließlich auch noch eine Widerrufsfrist. Und die zählt ab Zugang des Versicherungsscheins.
Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen das es zu einem Vertrag gekommen ist. Wie will die Gesellschaft irgendwas beweisen?! Die könnten ja dann theoretisch jedem was zuschicken und wer sich nicht binnen 14 Tage meldet wird verhaftet. Nee, Nee so einfach geht es auch wieder nicht. |
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alexklein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.10.05, 13:26 Titel: |
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| Ich werde Person A auf jeden Fall raten zum Verbraucherschutz zu gehen! |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 01.10.05, 15:32 Titel: |
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Es ist schwer vorstellbar, dass hier ein Versicherungsvertrag zustande gekommen sein soll. Schweigen ist keine Willenserklärung. Um was für eine Versicherung handelt es sich denn? A hat gleich eine Rechnung erhalten, und keine Police?
Mit wem hatte A den ersten Kontakt, mit einem Vertreter, einer Bezirksdirektion oder mit der Gesellschaft selbst (Hauptverwaltung)? |
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alexklein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 30.09.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 01.10.05, 17:16 Titel: |
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Ich glaube, es war die Gesellschaft direkt. Die Versicherung hat glaube ich nur einen Sitz.
Die Ironie an der Geschichte ist auch noch, dass es sich um eine Rechtsschutzversicherung handelt
Das einzige, was er zugeschickt bekommen hat, ist eine Versicherungskarte. |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 04.10.05, 11:59 Titel: |
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| alexklein hat folgendes geschrieben:: | Wenn ich mich noch richtig an meine Recht-Vorlesung erinnere, kann ein Vertrag durch Stillschweigen doch nur zwischen zwei Kaufmännern zustande kommen und nicht zwischen einer Privatperson und einem Kaufmann (§362 I HGB).
V hat doch gar nichts gegen A in der Hand, wenn der Fall wirklich vor Gericht landen sollte. |
Richtig. A sollte ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und abwarten. Von solchen Praktiken braucht man sich nicht einschüchtern zu lassen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Ivanhoe190 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 354
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Verfasst am: 06.10.05, 23:31 Titel: |
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kann mich den vorrednern mehrhreitlich nur anschließen, kein vertrag, da keine unterschrift und die ist bei privatpersonen nötig.
brief schreiben, mit anwalt drohen, falls man weiter belästigt wird. was immer gemacht werden sollte... anrufen, mit jemandem von der versicherung sprechen, also direkt von der versicherung, nicht dem vertreter. fall schildern, jeder logisch denkende mensch wird das einsehen. |
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