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Klauseln und Folgeprobleme

 
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 23:34    Titel: Klauseln und Folgeprobleme Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Fall:

Ein Mietvertrag beinhaltet mehrere unwirksame Klauseln. Aufgrund dieser Klauseln zieht der Vermieter Betrag X von der Kaution ab. Einige Zeit später erfährt der Mieter von der Unwirksamkeit der entsprechenden Klauseln und fordert den Vermieter auf, den Betrag zurückzuerstatten. Der Vermieter tut dies nicht und behauptet wahrheitswidrig, daß die einzelnen Beträge bei Auszug mit dem Mieter mündlich vereinbart worden seien.

Folgende Frage:

Wenn man unterstellt, daß die Behauptung des Vermieters wahr wäre, würde diese mündliche Vereinbarung eine neue, vom ursprünglichen Mietvertrag unabhängige, Schuld begründen?
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alexa_sucht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es gilt in erster Linie nur das, was auch schriftlich festgehalten ist!
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist falsch, wenn die Vereinbarung beweisbar ist gilt diese genauso. Dazu muss se nicht schriftlich festgehalten werden. Problem an mündlichen Vereinbarungen ist halt das se kaum zu beweisen sind, daher sollte man immer schriftlich alles fixieren.

Meiner Meinung nach wäre diese mündliche Vereinbarung bindend (sofern beweisbar) und der Mieter müsste den Betrag bezahlen bzw. hat kaum eine Chance auf Erhalt des Geldes. Je nach Inhalt der Vereinbarung kann man argumentieren der Mieter hat die unwirksamen Klauseln durch die Vereinbarung anerkannt.
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Max77
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Falls der Mieter von der Unwirksamkeit der Klauseln zum Zeitpunkt der mündlichen Vereinbarung gewußt hätte, bin ich schon der Meinung, daß der Mieter zahlen müßte. Er hätte die Vereinbarung ja nicht treffen müssen.
Wenn er aber nichts davon wußte und nur aufgrund der irrigen Annahme, ohnehin zu etwas verpflichtet zu sein, die Vereinbarung getroffen hat, sehe ich das etwas anders. Der Mieter will in diesem Fall eben keine weitergehende Verpflichtung neben dem bestehenden Mietvertrag eingehen. Der Vermieter könnte ja sonst, abgesehen von den Beweisschwierigkeiten, relativ einfach die unwirksamen Klauseln umgehen, indem er z.B. zum Mieter bei Auszug sagt: "Das mit den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag geht klar, oder?", und dieser mit "Ja" antwortet.
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