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mich würde mal Eure Meinung zu diesem Thema interessieren :
Mieter bezieht Mietwohnung und zahlt seine monatlichen Mieten.
Nach ein paar Monaten vereinbart er mit dem Vermieter (Eigentümer) eine Mietvorauszahlung. D.h. er bezahlt dem Vermieter eine größere Summe im Voraus,
die dann auf die monatliche Miete verrechnet wird, bzw. verrechnet werden soll.
10 Monate später verliert der Eigentümer, aus finanziellen Gründen, das Haus.
Der Insolvenzverwalter verklagt den Mieter auf Rückstand der 10 Monatsmieten
und beräumt obendrein rückwirkend eine Räumungsklage, obwohl der Mieter längst ausgezogen ist.
Muss der Mieter die 10 Monatsmieten (doppelt)bezahlen, hat er das Geld, das er im Voraus bezahlt hat verloren ?
Ist die rückwirkende Räumungsklage, trotz rechtzeitigem Auszug rechtsgültig ?
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