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Wohnung nicht fertig

 
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vanilla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 17:49    Titel: Wohnung nicht fertig Antworten mit Zitat

Hallo!
Was kann man tun wenn der Mietvertrag ab dem 01.09.2005 läuft und man eingezogen ist,aber bis auf die Küche kein Raum fertig ist?
Wenn ich den Vermieter frage wann er denn weiter mache dann bekomm ich zur antwort er beeile sich aber davon merke ich leider nichts.

lg ariane
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.10.05, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Miete mindern, allerdings wird davon die Wohnung auch nicht fertig.
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alexa_sucht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.10.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kann man die Miete mindern, doch wenn man irgentwo neu einzieht möchte man auch nicht gleich mit dem Vermieter aneinander geraten....

Mit dem Vermieter sprechen was er von der Minderung hält (da gerechtfertigt!) und immer wieder fragen wann denn die Handwerker kommen und was der Satz "Er beeile sich" denn für ihn bedeutet!

Wenn die Miete gemindert werden soll, dann aber nur von der Kaltmiete abziehen!
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

alexa_sucht hat folgendes geschrieben::

Wenn die Miete gemindert werden soll, dann aber nur von der Kaltmiete abziehen!

Falsch, der BGH (Az. XII ZR 225/03) hat entschieden, dass bei Mietminderung die Bruttomiete herangezogen werden kann. Dabei ist es egal ob eine Pauschale oder Nebenkostenvorauszahlung vereinbart wurde.
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Als Bemessungsgrundlage für eine Mietminderung ist die gesamte Bruttomiete heranzuziehen.

Die Nebenkosten sind an die Nutzung der Mietsache gekoppelt. Wird das Mietobjekt zum Beispiel überhaupt nicht genutzt, so fallen neben der Miete auch keine Nebenkosten an.
BGH 6.4.2005
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Susanne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Herren,

das bedeutet aber jetzt nicht, dass ich für die Zeiten im Jahr, die ich das Mietobjekt nicht nutze, (Abwesenheit bei Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise) auch keine Nebenkostenvorauszahlung leisten muss und diese Zeiten bei der Nebenkostenabrechnung abgezogen werden müssen???
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
Hallo Herr Herren,

das bedeutet aber jetzt nicht, dass ich für die Zeiten im Jahr, die ich das Mietobjekt nicht nutze, (Abwesenheit bei Urlaub, Krankheit, Geschäftsreise) auch keine Nebenkostenvorauszahlung leisten muss und diese Zeiten bei der Nebenkostenabrechnung abgezogen werden müssen???


Der Vermieter schuldet dem Mieter lediglich die Möglichkeit die Wohnung zu nutzen. Ob der Mieter tatsächlich die angemietete Wohnung nutzt oder ein Jahr lang in Urlaub fährt, liegt alleine im Ermessen des Mieters. Daher ist der Mieter grundsätzlich auch verpflichtet eine wirksam vereinbarte Nebenkostenpauschale zu entrichten.

Anders ist es zu beurteilen, wenn der der Mieter die Wohnung aufgrund eines Mangels nicht nutzen kann. Und bei einer berechtigten Minderung geht der BGH von der Bruttomiete aus.
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vanilla
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Hab ich die Möglichkeit dem Vermieter eine Frist zu setzten?
Was wenn er diese nicht einhält? Kann ich mir dann Handwerker auf seine Rechnung kommen lassen?
Gruß Ariane
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

vanilla hat folgendes geschrieben::
Kann ich mir dann Handwerker auf seine Rechnung kommen lassen?

Mit der Beauftragung von Handwerkern sollte man als Mieter mal schön vorsichtig sein, denn wer den Auftrag erteilt, muss auch die Rechnung bezahlen.

Dieses Geld sieht der Mieter vermutlich - wenn überhaupt - erst nach einem Rechtsstreit mit dem Vermieter wieder, und auch das ist sehr fraglich.

Gruß, Jade
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