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Lastschrifteinzug platzen lassen/ Abbucher unbekannt

 
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 10:55    Titel: Lastschrifteinzug platzen lassen/ Abbucher unbekannt Antworten mit Zitat

Hallo, hab mal eine Frage:

angenommen jemand bucht bei einem anderen Geld ab! Der Kontoinhaber ist sich nicht sicher, von wem die Lastschrift erfolgt ist und lässt den Betrag zurückbuchen.

Welche Konsequenzen kann das haben?

Muss man von dem jenigen erst wieder zur Zahlung aufgefordert werden oder muss man damit rechnen, dass sofort ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei kommt.

Wenn eins von einem Anwalt kommen würde, müsste man die Anwaltskosten tragen oder ist der Abbucher verpflicht sich mit dem Kontoinhaber in Verbindung zu setzen, warum das ganze geplatzt ist?

Vielen Dank

edit:

Meiner Meinung nach muss man erst in Verzug geraten. Dazu wäre eine Fristsetzung nötig.

flip
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

von wem das Geld abgebucht wurde ist ja auf dem Kontoauszug aufgeführt. Jetzt gibt es genau 2 Möglichkeiten:

Entweder der Abbucher hat eine Forderung gegen mich und ich habe ihm eine Einzugsermächtigung erteilt. In diesem Fall ist die Rückgabe der Lastschrift keine gute Idee, da die damit verbundenen Kosten des Zahlungsempfängers zu meinen Lasten gehen.

Oder diese Forderung (bzw. Einzugsermächtigung) besteht nicht. Dann ist gegen die Lastschriftrückgabe nichts einzuwenden.

In der Praxis gibt es Fälle, in denen der LS-Einzug nicht durch den Gläubiger selbst sondern durch Dritte (Muttergesellschaft, Dienstleister) erfolgt. In diesem Fall ist der Einziehende verantwortlich, dass aus dem LS-Text hervorgeht, um welchen Gläubiger und welche Forderung es sich handelt.

Ob der Zahlungspflichtige in Verzug ist oder nicht, hat mit der LS-Rückgabe nichts zu tun sondern mit dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft. Keinesfalls aber ist es so, dass die Vereinbarung der LS-Zahlung automatisch vertragliche oder gesetzliche Regeln des in-Verzug-setzens automatisch aufhebt.
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