Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eigentlich ist es Hausfriedensbruch...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eigentlich ist es Hausfriedensbruch...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:38    Titel: Eigentlich ist es Hausfriedensbruch... Antworten mit Zitat

Vielleicht hat für folgenden Fall jemand eine Idee...gerne auch einen Tipp von "Mensch zu Mensch"...

Mieter A zog vor kurzem in die erste Etage eines Einfamielienhauses ein. Untern wohnt die sehr nette und hilfsbereite schön ältere Vermieterin B.

A hat 2 Wohnungsschlüssel bekommen und B sagte, sie behält für Notfälle auch immer einen Schlüssel bei sich. Auch einer der Schlüssel für ihre Wohnung ist im Garten für Notfälle gebunkert...sie sagte A auch wo genau! So weit, so gut.

Bei Übergabe der Whg. betonte B auffallend deutlich, sie werde natürlich NICHT ohne das Wissen von A die Wohnung betreten. A war von Anfang an skeptisch.

Nun kam A gestern nach Hause und sah, daß ein Vorhang an der Treppe in der Whg. montiert wurde. Das war zwar so vereinbart, doch niiiieeemals hat A genehmigt, das während seiner Abwesenheit zu tun. Auch wenn B womöglich versuchte,. A telefonisch zu erreichen....Es geht A hier ausschließlich ums Prinzip.

A vertraut der Vermieterin und möchte weiterhin ein gutes Verhältnis zu B haben.
Doch sagt das Gefühl von A ihm, daß es nicht gut ist, wenn B weiterhin theoretsich in die Whg. kommen kann. A will nicht spießig erscheinen...doch fühlt sich A irgendwie unfrei mit dem Wissen, B kann immer mal wieder die Lage checken wollen...

Habt ihr Ideen? Wie könnte man B dzu bringen, den Schlüssel rauszugeben? Irgendetwas, das B daran hindert in die Whg. zu gelangen?

P.s. Schloß austauschen wäre zu "krass"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint sich um ein 2 Familienhaus zu handeln in dem der VM und Mieter wohnt, dementsprechend kann der VM einfach dem Mieter ohne Grund kündigen (verlängert sich die Kündigungsfrist um 3 Monate) wenn der Mieter den Aufstand probt.
Dementsprechend behutsam sollte A vorgehen. A kann sämtliche Schlüssel verlangen oder einfach das Schloss wechseln. Das alte Schloss muss aber beim Auszug wieder eingebaut werden. Nur wird das B nicht umbedingt gefallen und B kann dann einfach kündigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Meiner-einer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn mit einer klitzekleinen Alarmanlage im inneren Türbereich?

Der VMin wird das dann damit erklärt, das A schon mal überfallen wurde ...
und wenn sie in die Wohnung will möcht sie bitte bescheid geben, damit an dem Tag die Alarmanlage ausgeschaltet ist. Bei extremen Notfällen kann sie natürlich die Wohnung betreten, da stört die Sirene dann ja nicht weiter. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das dürfte kein Rechtsproblem sein, sondern entweder ein technisches oder ein diplomatisches. Fazit: Vermutlich benötigt es einfach einer diplomatisch gelungenen Ausrede statt einer offenen Forderung.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Raspy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 148

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pandor,

wie wäre es, wenn Sie noch Mal ganz freundlich und möglichst diplomatisch mit Ihrer Vermieterin sprechen.
Einfach hingehen und sagen, dass Sie das nicht so gut fanden, dass die Vermieterin nun doch einfach ohne Ihr Wissen und Einverständnis Ihre Wohnung betreten hat (abstreiten kann sie's ja nicht) und betonen, dass es doch ein sehr unangenehmes Gefühl ist, zu wissen, dass jemand Fremdes einfach so die Wohnung betritt. Und sie fragen wie sie sich wohl fühlen würde und ob sie dafür nicht Verständnis hätte.
Und dann noch Mal sagen, dass man darum bittet, dass sie nächstes Mal fragt und man dann gerne persönlich anwesend sein möchte.

Falls Sie dann später doch den Verdacht haben, dass die Vermieterin einfach so Ihre Wohnung betritt können Sie ja immer noch das Schloss austauschen.
Oder kann man nicht auch noch irgendein Zusatz-Schloss montieren? Ich meine, so etwas habe ich Mal gesehen.

Liebe Grüße und viel Erfolg,

Raspy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.