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Miete nicht da/Mieter nicht aufzufinden!

 
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Ruth K.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 27
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 11:54    Titel: Miete nicht da/Mieter nicht aufzufinden! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

folgende Sachlage.
Mieterin läßt sich seit Wochen in der gemieteten Wohnung nicht mehr blicken.
Nachbarn erzählen was von Freund in XXX. Letzten Monat kam die Miete noch pünktlich - diesen Monat geht nichts ein!
Über Handy nicht erreichbar - Festnetz nicht vorhanden.

Was tun, sprach Zeus??? Böse

Danke und Grüße
Ruth K.
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Rudi Müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Kann sein, dass deine Mieterin sich nie mehr wieder blicken lässt,
kann aber auch sein, dass sie in Urlaub, im Krankenhaus o.Ä. ist.

Abwarten und Tee trinken - oder nachforschen
> Freund rauskriegen, Nachbarn/Verwandte befragen, mal auf der Arbeitsstelle (Arbeitsamt/Sozialamt) nachhaken, existiert die Bankverbindung noch?, Telefon noch angemeldet?, Einwohnermeldeamt, Briefträger ... der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt

Wie ist denn dein Gefühl?
Quillt der Briefkasten über?
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Meiner-einer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Mietzahlung per Einwurfeinschreiben anmahnen und fristlose Kündigung für den Fall 2er fehlender Mieten ankündigen. Ob und wie der Briefkasten durch den Mieter gelert wird, ist nicht das Problem des Vermieters.
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Ruth K.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 27
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Briefkasten quillt über, Gefühl ist ein ganz schlechtes! Habe bereits Nachforschungen angestellt - bei Ihrem AG ist sie noch beschäftigt, aber wohl krankgeschrieben derzeit.

Tja, dann werd ich mal zur Tat schreiten - der Ärger den ich mit Mietern schon gehabt habe reicht mir pers. bis zum St.Nimmerleinstag - mein Geduldsfaden ist superdünn Böse

Warum nicht einfach ordnungsgemäß kündigen und gut ist Frage ..versteh das einer...

Danke und Grüße
Ruth.K
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Warum man nicht einfach ordentlich kündigen kann? Kann man doch, mit den entsprechenden Gründen. Alles andere würde auf VM Willkür hinauslaufen, weil sobald der Mieter aufmuckt wegen Mangel oder Nebenkosten wird er einfach gekündigt.
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Ruth K.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 27
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Frage

Ich meinte jetzt eigentlich die Mieterin - warum Ärger provozieren, wenn das an sich nicht nötig ist?? Sie kann doch schlichtweg, ohne Angaben irgendwelcher Gründe kündigen - das kann ich als Vermieter nicht.
Mängel liegen nicht vor und wenn, werden sie halt behoben, mit uns haben die Mieter nicht viel zu tun (ich weiß, gibt auch andere). Leben und Leben lassen.

Vielleicht hab ich auch jetzt was mißverstanden - ist auch egal - soll jetzt keine Diskussion Mieter vs. Vermieter geben - hat eh keinen Sinn Winken

Grüße
Ruth K.
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Rudi Müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 105
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 08.10.05, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Prima
- Dir ist die aktuelle Zustelladresse bekannt (= der Briefkasten in deiner Mietwohnung); noch besser, wenn sie den nicht leer (dann ist es ihre Schuld, wenn die Widerspruchsfristen verstreichen)
- Wenn sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht (= Arbeitslohn bezieht), hast du Hoffung aus dem Vollstreckungsbescheid erfolgreich pfänden zu können.

Vielleicht hat sich auch einfach die Zahlung vergessen, aber wenn du sie eh' loswerden willst, ist das doch eine prima Gelegenheit

s o f o rt
- Mahnung mit Forderungsaufstellung (nur damit du im Mahnbescheid darauf Bezug nehmen kannst, ansonsten ist eine Mahnung nicht erforderlich, wenn die Zahlung/der Zahlungstermin sich aus dem Vertrag ergeben), zugleich
- gerichtl.Mahnverfahren einleiten
> Urkundenverfahren, wenn du die Forderung alleine aus Urkunde = Vertrag beweisen kannst

f r i s t l o s e Kündung (hilfsweise fristgerechte), sobald 2 MM Mietrückstand erreicht sind.
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