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Anfechtung bereits bezahlter NK-Abrechungen

 
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halealex
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 15:18    Titel: Anfechtung bereits bezahlter NK-Abrechungen Antworten mit Zitat

Hallo,

Mieter A macht sich die Mühe und rechnet die NK nach und stellt fest, dass er bei den personenbezogenen Kosten seit 4 Jahren betrogen worden ist. Der Vermieter hat beispielsweise 13 Personen als Mieter auf der NK-Rechnung angegeben, aber bei der Berechnung immer 2 Personen unterschlagen. Mit blossem Ansehen, fällt das nicht auf. Der Mieter fordert die zu viel bezahlten NK nach und bekommt vom Vermieter die Antwort, dass er mit der Bezahlung die falsche NK-Abrechung akzeptiert hat und folglich Pech hat, wenn er zuviel zahlt!
Hat der Mieter wirklich Pech, denn die Abrechnung ist nachweislich falsch und das bei allen anderen Mieter im Haus, so dass ein erklägliches Sümmchen zusammenkommt! Aus dem Antwortschreiben ist zu entnehmen, dass dieser Rechenfehler mit Vorsatz vom Vermieter eingebaut wurde. In der ersten Abrechnung von vor 5 Jahren ist die Abrechnung noch korrekt.
Was kann man tun?
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.10.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Vorbehaltloser Zahlungsausgleich bedeutet Anerkennung. Darüber hinaus kann der Mieter Einwendungen nach Ablauf von max. 12 Monaten nach Zugang der Abrechnungen nicht mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 BGB).
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